Chirograph »Il Ministero Petrino« von Papst Franziskus mit dem die Päpstliche Diplomatenakademie reformiert wird

 Chirograph »Il Ministero Petrino« von Papst Franziskus mit dem die Päpstliche Diplomatenakademie ...
19. April 2025

Das Petrusamt hat in seinem Wirken zum Wohl der ganzen Kirche fortwährend seine brüderliche Aufmerksamkeit gegenüber den Ortskirchen und ihren Hirten bekundet, damit diese stets die lebendige Gemeinschaft der Wahrheit und der Gnade erfahren, die der Herr zum Fundament seiner Kirche gemacht hat.

In dem beständigen Bemühen, den Völkern und Kirchen die Nähe des Papstes zuteilwerden zu lassen, kommt den in die verschiedenen Nationen und Gebiete ent-sandten päpstlichen Repräsentanten eine wichtige Rolle zu. Sie sind Hüter jener Fürsorge, die sich vom Zentrum in die Peripherie hinausbewegt, um sie an der missionarischen Dynamik der Kirche zu beteiligen, und die dann wieder mit Bedürfnissen, Überlegungen und Bestrebungen von dort zurückkehrt. Auch in Zeiten, in denen die Schatten des Bösen scheinbar all unser Handeln mit Verwirrung und Misstrauen überzogen haben, bleiben die päpstlichen Repräsentanten »das wachsame und helle Auge des Nachfolgers Petri auf die Kirche und die Welt« (Franziskus, Ansprache an die Teilnehmer des Treffens der Päpstlichen Vertreter, 17. September 2016). Dazu berufen, in dem Land, in das sie gesandt sind, die Präsenz des Bischofs von Rom erfahrbar werden zu lassen, der das »immerwährende, sichtbare Prinzip und Fundament für die Einheit der Vielheit von Bischöfen und Gläubigen« ist (Zweites Vatikanisches Konzil, Dogmatische Konstitution Lumen gentium, 23), üben sie eine pastorale Tätigkeit aus, in der ihre priesterliche Gesinnung, ihre menschlichen Begabungen und ihr berufliches Können zum Tragen kommen.

Mit dieser zugleich priesterlichen und evangelisierenden Tätigkeit, die im Dienst der einzelnen Kirchen steht, vereint die den päpstlichen Diplomaten übertragene Aufgabe die Repräsentation gegenüber den öffentlichen Einrichtungen. Eine Aufgabe, die die tatsächliche Ausübung jenes ureigenen und unabhängigen Rechts der Legation, das ebenfalls Teil des Petrusamtes ist, zum Ausdruck bringt und in ihrem Vollzug die Einhaltung der Regeln des Völkerrechts verlangt, die die Grundlage des Lebens der Völkergemeinschaft sind (vgl. Codex des Kanonischen Rechtes, can. 362). In unseren Tagen wird deutlich, dass dieser Dienst nicht mehr auf jene Länder beschränkt ist, in denen die Verkündigung der Heilsbotschaft zu einer fest verwurzelten Präsenz der Kirche geführt hat, sondern auch in Gebieten erbracht wird, in denen sie eine erst entstehende Gemeinschaft ist; oder in den internationalen Gremien, wo der Stuhl Petri durch seine Vertreter aufmerksam die Debatten verfolgt, deren Inhalte prüft und im Lichte der ihm eigenen ethischen und religiösen Dimension eine Deutung hinsichtlich der großen Themen anbietet, die die Gegenwart und die Zukunft der Menschheitsfamilie betreffen.

Um seine Aufgaben angemessen erfüllen zu können, muss sich der Diplomat beständig um eine solide und kontinuierliche Bildung bemühen. Es reicht nicht aus, sich auf den Erwerb theoretischer Kenntnisse zu beschränken, sondern es ist notwendig, eine Arbeitsweise und einen Lebensstil zu entwickeln, die es ihm ermöglichen, die Dynamiken der internationalen Beziehungen gründlich zu verstehen und bei der Interpretation der Ziele und Schwierigkeiten, die eine zunehmend synodale Kirche in Angriff nehmen muss, Anerkennung zu finden. Nur durch eine genaue Beobachtung der sich ständig verändernden Wirklichkeit und die Anwendung eines gesunden Urteilsvermögens ist es möglich, den Ereignissen die richtige Bedeutung beizumessen und konkrete Maßnahmen vorzuschlagen. In diesem Zusammenhang erweisen sich Qualitäten wie die Fähigkeit zur Nähe, zum aufmerksamen Zuhören, zum Zeugnisgeben, zur Geschwis-terlichkeit und zum Dialog als grundlegend. Diese Qualitäten müssen mit Demut und Sanftmut einhergehen, damit der Priester und insbesondere der päpstliche Diplomat das Geschenk des Priestertums nach dem Vorbild Christi, des Guten Hirten, ausüben kann (vgl. Mt 11,28-30; Joh 10,11-18).

All dies verlangt heute eine den Anforderungen der Zeit angemessenere Vorbereitung jener Geistlichen, die aus den verschiedenen Diözesen der Welt kommen und bereits eine wissenschaftliche Ausbildung in den theologischen Disziplinen absolviert sowie eine ers-te pastorale Tätigkeit ausgeübt haben und sich nach sorgfältiger Auswahl darauf vorbereiten, ihre priesterliche Sendung im diplomatischen Dienst des Heiligen Stuhls fortzusetzen. Es geht dabei nicht nur darum, eine akademische und wissenschaftliche Ausbildung auf hohem Niveau anzubieten, sondern auch dafür Sorge zu tragen, dass ihr Handeln ein kirchliches Handeln ist, das sich der notwendigen Auseinandersetzung mit der Wirklichkeit unserer Welt stellen muss, »besonders in einer Zeit wie der unseren, die geprägt ist von schnellen, ständigen und beachtlichen Veränderungen in Wissenschaft und Technologie« (Apostolische Konstitution Veritatis Gaudium, Einleitung, 5).

Seit dreihundert Jahren erfüllt die Päpstliche Diplomatenakademie diese besondere Funktion. Sie ist eine Institution, die sich über schwierige geschichtliche Momente hinweg als die »Diplomatenschule des Heiligen Stuhls« bewährt und Generationen von Priestern ausgebildet hat, die ihre Berufung in den Dienst des Petrusamtes gestellt und in den Päpstlichen Vertretungen sowie im Staatssekretariat gewirkt haben. Damit sie den ihr gestellten Zielsetzungen immer besser entsprechen kann, habe ich nach dem Beispiel meiner verehrten Vorgänger beschlossen, ihre Struktur an die aktuellen Erfordernisse anzupassen und die neuen Statuten, die integraler Bestandteil dieses Aktes sind, in forma specifica zu approbieren.

Daher konstituiere ich die Päpstliche Diplomatenakademie als Institut ad instar Facultatis für das Studium der Wissenschaften der Diplomatie und erweitere damit den Kreis der von der Apostolischen Konstitution Veritatis Gaudium vorgesehenen vergleichbaren Einrichtungen (vgl. Ausführungsbestimmungen, 70).

Die Akademie, die eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist (vgl. Veritatis Gaudium, Art. 62 § 3), unterliegt den für sie
geltenden allgemeinen oder besonderen
Normen des kanonischen Rechts sowie anderen Bestimmungen des Heiligen Stuhls für seine Hochschuleinrichtungen (vgl. ebd., Ausführungsbestimmungen, Art. 1 § 1).

Mit der Vollmacht des Heiligen Stuhls
(vgl. Veritatis Gaudium, Art. 2 und 6; Ausführungsbestimmungen, Art. 1) wird sie akademische Grade des zweiten und dritten
Zyklus in den Wissenschaften der Diplomatie verleihen.

Die Akademie wird ihre Aufgabe auf die fortschrittlichste Art und Weise erfüllen, die für Ausbildung und Forschung im besonderen Fachbereich der Wissenschaften der Diplomatie heute erforderlich ist. Dazu gehören das Studium der Rechts-, Geschichts-, Politik- und Wirtschaftswissenschaften, das Studium der in den internationalen Beziehungen verwendeten Sprachen sowie wissenschaftliche Kompetenz. Bei dieser Erneuerung wird man darauf achten, dass die Lehrpläne einen engen Bezug haben zu den kirchlichen Wissenschaften, zur Arbeitsweise der Römischen Kurie, zu den Bedürfnissen der Ortskirchen und ganz allgemein zum Werk der Evangelisierung, zum Wirken der Kirche sowie zu ihrer Beziehung zur Kultur und zur menschlichen Gesellschaft (vgl. ebd., Art. 85; Ausführungsbestimmungen, Art. 4). Dies sind nämlich ebenfalls konstituierende Elemente des diplomatischen Wirkens des Apostolischen Stuhls und seiner Fähigkeit zu handeln, zu vermitteln, Schranken zu überwinden und so konkrete Wege des Dialogs und der Verhandlung zu entwickeln, um Frieden, Religionsfreiheit für alle Gläubigen und eine internationale Ordnung zu gewährleisten.

Außerdem verfüge ich, dass die Päpstliche Diplomatenakademie aufgrund ihrer Eigenschaft als akademische Einrichtung für die besondere Ausbildung der päpstlichen Diplomaten und aufgrund der Zielsetzungen ihrer Bildungs- und Forschungsprogramme in jeder Hinsicht integraler Bestandteil des Staatssekretariats ist, in dessen Zuständigkeitsbereich sie tätig ist und in dessen Struktur sie in besonderer Weise eingegliedert ist (vgl. Apostolische Konstitution Praedicate Evangelium, Art. 52 § 2).

Was in diesem Chirographen festgelegt ist, hat sofortige, volle und dauerhafte Gültigkeit, ungeachtet aller gegenteilig lautenden Bestimmungen, selbst falls sie eine gesonderte Nennung verdienen würden.

Gegeben zu Rom, bei Sankt Peter, am Hochfest der Verkündigung des Herrn, am 25. März des Jahres 2025, dem dreizehnten meines Pontifikats.