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Früherer Kurienkardinal Renato Raffaele Martino gestorben

 Früherer Kurienkardinal Renato Raffaele Martino gestorben  TED-044
31. Oktober 2024

Vatikanstadt. Der emeritierte Kurienkardinal Renato Raffaele Martino ist am Montag, 28. Oktober, im Alter von 91 Jahren gestorben. Martino leitete von 2002 bis 2009 den Päpstlichen Rat für Gerechtigkeit und Frieden und war einer der profiliertesten kirchlichen Experten der katholischen Soziallehre und der Menschenrechte. Unter seiner Federführung veröffentlichte der Vatikan 2004 ein Kompendium der katholischen Soziallehre. Zuvor hatte Martino 16 Jahre lang den Heiligen Stuhl als Ständiger Beobachter bei den Vereinten Nationen in New York vertreten. Papst Johannes Paul II. berief Martino am 21. Oktober 2003 ins Kardinalskollegium. Seit Juni 2014 war Renato Martino Kardinalprotodiakon der römischen Kirche. Als dienstältester Kardinaldiakon hätte er nach erfolgter Papstwahl von der Benediktionsloggia des Petersdoms aus den neuen Papst verkündigt; diese Rolle käme nun Kardinal Dominique Mamberti zu.

Renato Raffaele Martino wurde am
23. November 1932 im süditalienischen Salerno geboren und am 20. Juni 1957 zum Pries-ter geweiht. Er studierte Kirchenrecht und trat 1962 in den diplomatischen Dienst des Heiligen Stuhls ein. Nach Stationen an den Apostolischen Nuntiaturen in Nicaragua, auf den Philippinen, im Libanon, in Kanada und Brasilien leitete er von 1970 bis 1975 die Sektion für die Beziehungen mit den Staaten und den internationalen Organisationen im vatikanischen Staatssekretariat. 1980 wurde er Apos-tolischer Nuntius für Thailand und weitere süd-ostasiatische Länder. Anschließend wechselte er 1986 als Vertreter des Heiligen Stuhls ins UNO-Hauptquartier in New York.

Papst Franziskus würdigte in seinem Beileidstelegramm an die Familie des verstorbenen Kardinals, dass Martino »mit aller Kraft für das Wohl der Bevölkerungen gearbeitet hat, indem er stets den Dialog und die Eintracht förderte«.

Nach Martinos Tod zählt das Kardinalskollegium 233 Mitglieder. Von ihnen haben 121 das 80. Lebensjahr noch nicht vollendet. Sie sind damit im Konklave zur Papstwahl berechtigt.