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Franziskus erlässt umfangreiche Statuten für Päpstliche Basilika Santa Maria Maggiore

  Franziskus erlässt umfangreiche Statuten für Päpstliche Basilika Santa Maria Maggiore  TED-014
29. März 2024

Vatikanstadt/Rom. Mit einer Personal-entscheidung und geänderten Statuten hat Papst Franziskus die Verhältnisse in der Päpstlichen Basilika Santa Maria Maggiore neu geordnet. Die größte Marienkirche Roms ist die vom Papst am häufigsten aufgesuchte Kirche außerhalb des Vatikans und auch der Ort, an dem er, wie er in einem Interview im Dezember letzten Jahres gesagt hatte, begraben werden will.

Am Mittwoch, 20. März, ernannte Papst Franziskus den litauischen Erzbischof Rolandas Makrickas zum Koadjutor des Erz-priesters mit dem Recht auf Nachfolge. Erzpriester der Basilika ist der polnische Kardinal Stanisław Ryłko. Papst Franziskus hatte Makrickas im Dezember 2021 zum außerordentlichen Kommissar für die Basilika ernannt. Zudem hatte er die Aufgabe, das Leben des zur Basilika gehörenden Kapitels von Geistlichen »neu zu ordnen«.

Mit einem ebenfalls am 20. März veröffentlichten »Chirograph« hob der Papst nun die Sonderverwaltung auf und erließ zugleich umfangreiche Statuten für die Kirche und ihr Kapitel. Die Geistlichen sollen sich vor allem um Marienfrömmigkeit, Beichte und Liturgie kümmern; dabei sollen sie auch die Tradition des gregorianischen Gesangs und Gottes-dienste in lateinischer Sprache pflegen.

Der Papst bestätigte die historische Besonderheit, wonach der spanische König zugleich ranghöchster Ehrendomherr der Basilika ist. Die Zahl der Kapitelsmitglieder (Kanoniker) halbierte er auf zwölf.

Das Statut regelt genau die Verwaltung der Einnahmen aus den zur Basilika gehörenden Immobilien und Finanzanlagen sowie die Bezüge der Kanoniker. Das Kapitel der Basilika bleibt eine eigene kirchenrechtliche Körperschaft, wird aber dem Heiligen Stuhl »angegliedert«. Für die öffentliche Ordnung und das Bauwesen ist die Regierung des Vatikanstaats zuständig.

Das Gotteshaus ist eine von vier Päpstlichen Basiliken Roms, die unter direkter Jurisdiktion des Heiligen Stuhls stehen und dem Papst anvertraut sind: Neben Santa Maria Maggiore ist dies der Petersdom, Sankt Johannes im Lateran und Sankt Paul vor den Mauern, für die Papst Benedikt XVI. die rechtlichen Verhältnisse 2005 neu geordnet hatte.