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Note »Gestis verbisque« des Dikasteriums für die Glaubenslehre über die Gültigkeit der Sakramente

Worte und Materie der Sakramente dürfen nicht verändert werden

 Worte und Materie der Sakramente  dürfen nicht verändert werden  TED-006
09. Februar 2024

Vatikanstadt. Die am Samstag, 3. Februar, veröffentlichte Note des Dikasteriums für die Glaubenslehre trägt den Titel »Gestis verbisque«. Der Text ist von den Kardinälen und Bischöfen auf der jüngsten Vollversammlung des Dikasteriums diskutiert und gebilligt und anschließend von Papst Franziskus approbiert worden. Er bekräftigt, dass die Formeln und die Elemente bezüglich der Materie, die im grundlegenden Ritus eines Sakraments festgelegt sind, nicht nach Belieben kreativ verändert werden dürfen. Ansonsten wird das Sakrament ungültig, das heißt es kommt nicht zustande.

Präsentation durch
Kardinal Fernández

In einigen einleitenden Worten erklärt Kardinal Victor Fernández, Präfekt des Dikasteriums, die Entstehungsgeschichte des Dokuments: Er spricht von einer »Häufung von Fällen, in denen die Ungültigkeit der gefeierten Sakramente festgestellt wurde«, und von Abänderungen, die »dann dazu geführt haben, dass die betroffenen Personen ausfindig gemacht werden mussten, um den Ritus der Taufe oder der Firmung zu wiederholen«. »Eine beträchtliche Anzahl von Gläubigen hat zu Recht ihre Verärgerung zum Ausdruck gebracht.«

Als Beispiele werden Änderungen der Taufformel angeführt, zum Beispiel: »Ich taufe dich im Namen des Schöpfers…« oder »Im Namen deines Vaters und deiner Mutter … taufen wir dich«. Sogar einige Priester hätten, da sie mit solchen Formeln getauft worden waren, lange danach schmerzlich die Ungültigkeit ihrer Weihe und der bis dahin gespendeten Sakramente entdeckt. Der Kardinal erklärt, dass »während es in anderen Bereichen des pastoralen Handelns der Kirche viel Raum für Kreativität gibt«, diese im Bereich der Feier von Sakramenten »eher zu einer ›manipulativen Absicht‹ wird«. Schließlich erinnert Fernández daran, dass »wir Amtsträger der Versuchung widerstehen müssen, uns als Eigentümer der Kirche zu fühlen«, und dass »die Gläubigen ihrerseits das Recht haben, die Sakramente so zu empfangen, wie es die Kirche festlegt«.

Vorrang des Handelns Gottes

»Das Offenbarungsgeschehen ereignet sich in Tat und Wort, die innerlich miteinander verknüpft sind«, so zitiert die lehrmäßige Note das Konzilsdokument »Dei verbum«
(Nr. 2). Doch leider »muss man feststellen, dass die liturgischen Feiern, insbesondere die der Sakramente, nicht immer in voller Treue zu den von der Kirche vorgeschriebenen Riten durchgeführt werden«.

Das Dokument erinnert daran, dass »die Kirche seit ihren Anfängen besonders auf die Quellen geachtet hat, aus denen sie ihre Exis-tenz und ihr Zeugnis schöpft: das Wort Got-tes, bezeugt durch die Heilige Schrift und die Überlieferung, und die Sakramente, die in der Liturgie gefeiert werden und durch die sie immer wieder zum Pascha-Mysterium Christi zurückgeführt wird«. Daher seien die Eingriffe des Lehramtes in sakramentale Angelegenheiten »immer von der grundlegenden Sorge um die Treue zum gefeierten Geheimnis motiviert gewesen. Die Kirche hat nämlich die Pflicht, den Vorrang des Handelns Gottes zu gewährleisten und die Einheit des Leibes Christi in jenen Handlungen zu schützen, die ihresgleichen suchen, weil sie par excellence heilig sind und ihre Wirksamkeit durch das priesterliche Handeln Christi garantiert wird«.

Die Kirche sei sich auch »bewusst, dass die Verwaltung der Gnade Gottes nicht bedeutet, sie sich anzueignen, sondern ein Werkzeug des Geistes bei der Weitergabe der Gabe des österlichen Christus zu werden. Sie weiß insbesondere, dass ihre potestas (Amtsgewalt) in Bezug auf die Sakramente sich nicht auf deren wesentlichen Kern erstreckt« und dass sie »in den sakramentalen Gesten die heilbringenden Gesten bewahren muss, die Jesus ihr anvertraut hat«.

In der Anmerkung wird dann erklärt, dass die »Materie des Sakraments in der menschlichen Handlung besteht, durch die Christus handelt. Dabei gibt es manchmal ein materielles Element (Wasser, Brot, Wein, Öl), manchmal eine besonders beredte Ges-te (Kreuzzeichen, Handauflegung, Eintauchen, Übergießen, Konsens, Salbung)«. Eine Körperlichkeit, die »unverzichtbar ist, weil sie das Sakrament nicht nur in der menschlichen Geschichte, sondern auch grundsätzlich in der symbolischen Ordnung der Schöpfung verwurzelt und es auf das Geheimnis der Menschwerdung des Wortes und der von ihm gewirkten Erlösung zurückführt«.

Was die Form des Sakraments anbelangt, so »wird es durch das Wort gebildet, das der Materie einen transzendenten Sinn verleiht, indem es die gewöhnliche Bedeutung des materiellen Elements und die rein menschliche Bedeutung der vollzogenen Handlung verklärt. Dieses Wort schöpft immer in unterschiedlichem Maße aus der Heiligen Schrift, ist in der lebendigen kirchlichen Tradition verwurzelt und wurde vom Lehramt der Kirche kraft ihrer Autorität definiert«. Deshalb sind Materie und Form »niemals vom Willen des Einzelnen oder der einzelnen Gemeinde abhängig gewesen und können es auch nicht sein«.

Keine Änderungen möglich

Das Dokument bekräftigt, dass »für alle Sakramente in jedem Fall die Beibehaltung der Materie und der Form für die Gültigkeit der Feier erforderlich ist, in dem Bewusstsein, dass willkürliche Änderungen der einen und/oder der anderen – deren Schwere und ungültig machende Kraft jedes Mal festgestellt werden muss – die wirksame Verleihung der sakramentalen Gnade zum offensichtlichen Schaden der Gläubigen gefährden«. Was in den promulgierten liturgischen Büchern steht, muss also getreu eingehalten werden, ohne »etwas hinzuzufügen, wegzunehmen oder zu verändern«. Denn wenn Worte oder Materie verändert werden, kommt das Sakrament nicht zustande.

In diesem Zusammenhang wird in Fußnote 31 des Dokuments eine wichtige Unterscheidung zwischen Rechtmäßigkeit und Gültigkeit getroffen, indem erklärt wird, dass »jede Änderung der Formel eines Sakraments immer eine schwerwiegende unerlaubte Handlung ist«, selbst wenn es sich um eine minimale Änderung handelt, die den ursprünglichen Sinn nicht verändert und das Sakrament nicht ungültig macht. Die Änderung der für die Feier des Sakraments wesentlichen Elemente führt auch »zu Zweifeln an der wirklichen Absicht des Spenders und macht das gespendete Sakrament ungültig«.

Die Liturgie lässt Vielfalt zu, die die Kirche vor »starrer Uniformität« bewahrt. Das ergibt sich aus der Konzils-Konstitution Sacrosanctum concilium. Aber diese Vielfalt und Kreativität, die eine bessere Verständlichkeit des Ritus und die aktive Teilnahme der Gläubigen fördern, dürfen nicht das Wesentliche bei der Feier der Sakramente beeinträchtigen. »Es erscheint daher immer dringlicher«, so die Note, »eine ›ars celebrandi‹ heranreifen zu lassen, die sich sowohl von einem starren Rubrizismus als auch von einer ungezügelten Phantasie fernhält, um zu einer Disziplin zu führen, die es zu respektieren gilt, gerade um authentische Jünger zu sein«. In diesem Zusammenhang führt das Dokument ein Zitat von Papst Franziskus an: »Es geht nicht darum, eine liturgische Etikette zu befolgen: Es geht vielmehr um eine ›Disziplin‹ – in dem von Guardini verwendeten Sinn –, die uns formt, wenn sie mit Authentizität befolgt wird: Es sind Gesten und Worte, die unsere innere Welt ordnen, indem sie uns Gefühle, Haltungen und Verhaltensweisen leben lassen. Sie sind nicht die Verkündigung eines Ideals, um uns zu inspirieren, sondern eine Handlung, die den Körper in seiner Gesamtheit einbezieht, das heißt in seinem Wesen als Einheit von Seele und Körper.«

Den Reichtum der Sakramente bewahren

»Diesen Schatz tragen wir in zerbrechlichen Gefäßen; so wird deutlich, dass das Übermaß der Kraft von Gott und nicht von uns kommt« (2 Kor 4,7). In seinen Schlussfolgerungen zitiert das Dokument des Dikasteriums für die Glaubenslehre diese Worte des heiligen Paulus. Die Antithese soll »betonen, dass die Erhabenheit der Macht Gottes durch die Schwäche seines [des heiligen Paulus] Verkündungsamtes hindurch offenbart wird«. Das beschreibe auch gut, »was in den Sakramenten geschieht. Die ganze Kirche ist aufgerufen, den in ihnen enthaltenen Reichtum zu bewahren, damit der Vorrang des Heilshandelns Gottes in der Geschichte auch in der zerbrechlichen Vermittlung der Zeichen und Gesten, die der menschlichen Natur eigen sind, niemals verdunkelt wird.«

(Vatican News/OR)