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Indischer Kardinal Telesphore Placidus Toppo gestorben

 Indischer Kardinal Telesphore Placidus Toppo gestorben  TED-041
13. Oktober 2023

Neu-Delhi. Der indische Kardinal Tele-sphore Placidus Toppo ist am Mittwoch,
4. Oktober, kurz vor seinem 84. Geburtstag in einem Krankenhaus seiner ehemaligen Bischofsstadt Ranchi gestorben. Wegen altersbedingter Erkrankungen hatte Toppo bereits die vergangenen Monate in der Klinik verbringen müssen. Toppo gehörte dem Stammesvolk der Kurukh an und war der erste Ureinwohner des Landes, der 2003 von Papst Johannes Paul II. ins Kardinalskollegium aufgenommen wurde.

Tele-sphore Placidus Toppo kam am
15. Oktober 1939 als achtes von zehn Kindern einer armen Bauernfamilie in einem Dorf der Gemeinde Chainpur zur Welt. Seine Großeltern waren Anfang des 20. Jahrhunderts zum Christentum übergetreten. Inspiriert von einem belgischen Jesuiten, der sein Dorf besuchte, begann Toppo die Ausbildung zum Priester und wurde – nach weiteren Studien in der Stadt Ranchi und in Rom – am
8. Mai 1969 im schweizerischen Himmelried zum Priester geweiht. Zurück in Indien wurde Toppo nach einigen Jahren in der Seelsorge und im Hochschuldienst am 8. Juni 1978 zum Bischof von Dumka ernannt. Das Sakrament der Bischofsweihe empfing er am 7. Oktober desselben Jahres. 1984 ernannte ihn Papst Johannes Paul II. zum Erzbischof-
Koadjutor, ein Jahr später dann zum Erzbischof von Ranchi. Toppo war Präsident der Indischen Bischofskonferenz und nahm am Konklave 2005 teil, bei dem Benedikt XVI. zum Papst gewählt wurde. Zudem war er Teilnehmer am Konklave 2013, das Papst Franziskus wählte. Papst Franziskus nahm am 24. Juni 2018 seinen altersbedingten Rücktritt an.

In einem Beileidstelegramm an den Erzbischof von Ranchi, Felix Toppo, erinnerte Papst Franziskus an den wertvollen Beitrag des verstorbenen Kardinals zur Verbreitung des Evangeliums, an seine tiefe Verehrung der Eucharistie und seinen großherzigen Dienst an den Armen und Bedürftigen.

Dem Kardinalskollegium gehören nach dem Tod von Kardinal Toppo 241 Personen an. 136 von ihnen wären in einem Konklave wahlberechtigt.