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Heiliger Stuhl verurteilt Schändung von religiösen Gegenständen und Kultstätten

28. Juli 2023

Genf. Der UNO-Menschenrechtsrat hat am 12. Juli eine Resolution verabschiedet, welche die Schändung von religiösen Objekten, Symbolen und Kultstätten scharf verurteilt. Bei einer von Pakistan beantragten Dringlichkeitsdebatte des Menschenrechtsrates, bei der es um die »alarmierende Zunahme von vorsätzlichen und öffentlichen Akten des religiösen Hasses« in verschiedenen Ländern der Welt ging, hatte auch der Geschäftsträger der Ständigen Vertretung des Heiligen Stuhls bei den Vereinten Nationen und anderen internationalen Organisationen in Genf ein Statement abgegeben. Der US-amerikanische Priester John Putzer unterstrich mit Verweis auf die Koran-Verbrennung in Stockholm, dass die Freiheit der Meinungsäußerung niemals als Vorwand benutzt werden dürfe, um andere zu verachten. Die vorsätzliche Beleidigung religiöser Überzeugungen, Traditionen oder heiliger Gegenstände stelle einen Angriff auf die Menschenwürde der Gläubigen dar, betonte der Vertreter des Heiligen Stuhls. Oftmals würden durch Akte religiöser Intoleranz und durch Missbrauch der Meinungsfreiheit absichtlich unverhältnismäßige Reaktionen, Hass und Intoleranz geschürt. Das führe zu einer Polarisierung der Gesellschaft, bedauerte Putzer. Weiter empfahl er, sich von solchen Provokationen nicht aus der Ruhe bringen zu lassen: »Wahrer Glaube, der sich auf tiefere Wahrheiten gründet, befähigt die Gläubigen, Beleidigungen zu ertragen und sogar zu verzeihen. In der Tat spielen gläubige Menschen eine wichtige Rolle beim Aufbau einer Welt, die die Menschenwürde wahrt, die Menschenrechte schützt und das Gemeinwohl fördert«, gab Putzer zu bedenken.

Auch der UN-Hochkommissar für Menschenrechte, Volker Türk, kritisierte die Koranverbrennung in Schweden bei der Sitzung in Genf als »Ausdruck völliger Respektlosigkeit«. Der UN-Menschenrechtsrat verurteilte die Koranverbrennung als Akt der Provokation, der eine Verletzung der internationalen Menschenrechtsnormen darstelle. Unter den 47 Ratsmitgliedern gab es am 12. Juli 28 Ja-Stimmen, 12 Nein-Stimmen und 7 Enthaltungen. Gegen die Resolution stimmten einige westliche Demokratien und Costa Rica mit der Begründung, es sei schwierig, die Grenze zwischen Meinungsfreiheit und Aufstachelung zum Hass zu ziehen.