Vatikanstadt. Papst Franziskus hat ein neues Grundgesetz für den Vatikanstaat erlassen. Die am 13. Mai veröffentlichte Verfassung des kleinsten Staats der Welt definiert in 24 Artikeln dessen wichtigste Institutionen und Regeln. Die erste und ursprüngliche Fassung des Grundgesetzes stammt aus dem Jahr 1929, zuletzt war es 2000 neu gefasst worden.
Das neue Grundgesetz klärt verbindlich die dienende Rolle des kleinen Territorialstaates Vatikan für das internationale Völkerrechtssubjekt Heiliger Stuhl. Die Rollen des Heiligen Stuhls (mit der vatikanischen Kurie als Organ) und des Vatikanstaats (mit dem »Governatorat« als Staatsregierung) werden klar getrennt und so festgeschrieben, wie sie bereits seit Jahrzehnten gehandhabt worden sind.
Der Papst bleibt alleiniger Inhaber der gesetzgebenden, der rechtsprechenden und der ausführenden Gewalt im Vatikanstaat. Er delegiert seine Vollmacht an mehrere Institutionen. Eine wesentliche Neuerung ist die Zusammensetzung der leitenden »Päpstlichen Kommission für den Vatikanstaat«. Sie bestand bisher ausschließlich aus Kardinälen, künftig können ihr auch Laien angehören. Ihre Mitglieder ernennt der Papst für die Dauer von fünf Jahren. Die Kommission legt die Gesetze des Staates aus, ihr Präsident leitet das Governatorat. Die Richter im Vatikanstaat sind wie bisher an dessen Gesetze gebunden; das Recht des Paps-tes zur Begnadigung Verurteilter bleibt erhalten.
Neu ist hingegen, dass der Staatshaushalt ausgeglichen sein und transparent erstellt werden muss. Ein vom Papst erstmals geschaffenes dreiköpfiges Kontrollgremium überprüft ihn. Das neue Grundgesetz für den Vatikanstaat tritt am 7. Juni in Kraft.