Altersgrenze für Hierarchen der Ostkirchen

21. April 2023

Vatikanstadt. Papst Franziskus hat für Patriarchen und Bischöfe der mit Rom verbundenen Ostkirchen eine neue Altersgrenze eingeführt. Er bestimmte durch das am 17. April veröffentlichtes Motu proprio »Iam pridem«, dass diese künftig nach Vollendung des 80. Lebensjahres bei Synoden nicht mehr stimmberechtigt sind und zudem ihr Wahlrecht bei der Besetzung neuer Führungsämter verlieren. Ausgenommen sind jene Hierarchen, die auch jenseits der 80 noch aktiv ihr kirchliches Leitungsamt in einer Ortskirche ausüben. Sie dürfen weiterhin bei Synoden mitstimmen und an der Wahl neuer Hierarchen teilnehmen. Das Gesetz tritt einen Monat nach seiner offiziellen Veröffentlichung in Kraft. Im Vorwort zum Gesetz heißt es, schon seit einiger Zeit sei diese Altersgrenze von den Ostkirchen gewünscht worden. In dem Motu proprio werden weitere kirchenrechtliche Fragen geregelt, unter anderem die Benennung und Wahl von Kandidaten für das Amt eines Eparchen sowie die Zulassung von »Experten«, die bei Synoden angehört werden können.