Änderungen im vatikanischen Strafrecht und Justizsystem

21. April 2023

Vatikanstadt. Papst Franziskus hat Maßnahmen zur Vereinfachung des vatikanischen Justizsystems und zur Verbesserung von dessen Funktionalität angeordnet. Mit einem am 12. April veröffentlichten Motu proprio, das am Folgetag in Kraft trat, wurden unter anderem die Aufgaben der vatikanischen Staatsanwaltschaft genauer definiert sowie die Amtszeit des Präsidenten des Vatikanischen Gerichtshofs geändert. Der Erlass sei eine Reaktion auf »Bedürfnisse, die in den letzten Jahren im Bereich der Justizverwaltung« im Vatikan entstanden seien, heißt es zu Beginn des Motu proprio. Juristische Fragen hätten sich gehäuft, welche »eine schnelle und gerechte Bestimmung im Bereich der Verfahren« erfordert und eine »wachsende Arbeitsbelas-tung« für die Justizbehörden dargestellt hätten.

Zu den Neuerungen gehören die genauere Abgrenzung der Ermittlungs- und Strafverfolgungsfunktionen des Amtes des vatikanischen Staatsanwalts sowie auch die Möglichkeit, das aus drei Richtern bestehende Gremium um einen weiteren zusätzlichen Stellvertreter zu ergänzen, wenn eines der Mitglieder ausscheidet. Die Justizreform sieht weiter die Möglichkeit für den Papst vor, einen stellvertretenden Präsidenten des Vatikanischen Gerichtshofes zu ernennen, wenn der amtierende Präsident zurücktritt, sowie die Abschaffung der zwingenden Vollzeitbeschäftigung von mindestens einem Richter im Richtergremium. Präzisiert wird, dass die Richter zwar vom Papst ernannt werden, bei der Ausübung ihres Amtes jedoch »nur dem Gesetz unterworfen« sind. Hervorgehoben wird dabei die unparteiische Ausübung der Befugnisse.