Neue Regeln bei Entlassung von Personen geweihten Lebens

07. April 2023

Vatikanstadt. Papst Franziskus hat eine Verordnung erlassen, die Mitgliedern von Instituten des geweihten Lebens eine längere Frist zum Einspruch gegen eine Entlassung aus dem Institut einräumt. Die Frist für das Einlegen eines Widerspruchs gegen eine Entlassung aus der jeweiligen Gemeinschaft beträgt nun 30 Tage, heißt es in einem am Montag, 3. April, veröffentlichten Motu Proprio. Die bisher geltende Frist von zehn Tagen entspreche nicht den rechtlichen Garantien, auf die jeder Beschuldigte Anspruch habe, heißt es in dem Text. Das neue Gesetz hat Papst Franziskus am Palmsonntag unterzeichnet.

Die Entlassung aus der Ordensgemeinschaft ist eine der möglichen Strafen für geweihte Personen, die gegen die Ordensgelübde verstoßen, Irrlehren verbreiten oder Straftaten wie sexuellen Missbrauch begangen haben. Die neue Widerspruchsfrist soll ab dem 7. Mai gelten.