Vatikanstadt. Papst Franziskus hat die Zuständigkeit der Diözesanbischöfe für die Genehmigung von Messfeiern gemäß dem Römischen Messbuch von 1962 präzisiert. In einem am Dienstag, 21. Februar, veröffentlichten Reskript heißt es, Ausnahmegenehmigungen für solche Messfeiern in Pfarrkirchen oder für die Errichtung von entsprechenden Personalpfarreien seien dem Apostolischen Stuhl vorbehalten. Gleiches gelte für die Sondererlaubnis für einzelne Priester, sofern sie nach dem 16. Juli 2021, dem Tag der Veröffentlichung des Motu proprio »Traditionis custodes« geweiht wurden. Zuständig für die Durchführung dieser Vorschriften ist das Dikasterium für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung. Bischöfe, die bereits solche Ausnahmegenehmigungen erteilt haben, haben diese nun dem Dikasterium zur Prüfung vorzulegen. Der Erlass wurde als »Rescriptum ex audientia SS.MI« (»Audienzprotokoll«) veröffentlicht.
03. März 2023