Vatikanstadt. Papst Franziskus hat die Verwaltung der vatikanischen Einrichtungen in Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten weiter vereinheitlicht und zentralisiert. In einem »Motu proprio« ordnete er an, dass alle Behörden und Stiftungen, die unmittelbar zum Heiligen Stuhl gehören, der Kontrolle des vatikanischen Wirtschaftssekretariates unterstellt werden.
Der Erlass »Über die juristischen Personen, die im Dienst der Römischen Kurie stehen«, wurde am Dienstag, 6. Dezember, veröffentlicht. Die betroffenen Ämter und Einrichtungen haben demnach drei Monate Zeit, sich an die neuen Richtlinien anzupassen. Sie müssen unter anderem Wirtschaftspläne und Bilanzen vorlegen und sich den im Vatikan geltenden Normen gegen Geldwäsche anpassen. Bei Nichterfüllung ihrer Aufgabe können die Einrichtungen aufgehoben werden.
Die neuen Bestimmungen gelten für alle Dikasterien der Römischen Kurie. Ferner gelten die neuen Normen für mehrere Stiftungen und Fonds, die aber in dem Erlass nicht einzeln aufgeführt werden. Ausdrücklich ausgenommen von den neuen Bestimmungen sind die Regierung des Vatikanstaates (»Governatorat«), kleinere organisatorische Kurienbehörden wie etwa das Amt für die liturgischen Feiern des Paps-tes sowie Institutionen, die lediglich mit dem Heiligen Stuhl verbunden sind, etwa die Vatikan-Bibliothek oder die vier römischen Päpstlichen Basiliken.