Reskript des Papstes zu Vermögenswerten des Heiligen Stuhls

26. August 2022

Vatikanstadt. Alle Vermögenswerte und liquiden Mittel des Heiligen Stuhls müssen an die Vatikanbank IOR (Institut für die religiösen Werke) überwiesen werden. Das ordnete der Papst mit einem am Dienstag, 23. August, veröffentlichten Reskript an. Demnach erhalten die Institutionen des Heiligen Stuhls ab dem 1. September eine Frist von 30 Tagen, um ihre liquiden Mittel von bestehenden anderen Konten an das IOR zu übertragen. Darüber hinaus präzisiert das Schreiben, dass ausschließlich das IOR als »Vermögensverwalter und Verwahrer des beweglichen Vermögens des Heiligen Stuhls« fungieren solle. Daraus lässt sich eine genauere Trennung der Tätigkeiten des IOR von der vatikanischen Güterverwaltung APSA ableiten. Letztere wiederum verwaltet vatikanische Immobilien und andere bestehende Güter.

Vor Kurzem hatte sich der Heilige Stuhl
bereits eine strengere und einheitliche Investitions-strategie auferlegt. Damit solle sichergestellt werden, dass sich Finanzinvestitionen – ohne finanzielle Spekulationen – von einem »moralischen und kulturellen« Grundsatz leiten ließen.