Vatikanstadt. Mit dem am Donnerstag, 14. Juli, unterzeichneten Motu proprio »Ad charisma tuendum« (Zum Schutz des Charismas) hat Papst Franziskus die Personalprälatur Opus Dei bestätigt und sie dem Zuständigkeitsbereich des vatikanischen Dikasteriums für den Klerus unterstellt.
Das Motu proprio ändert entsprechende Ausführungen der Konstitution »Ut sit« von 1982, mit der Papst Johannes Paul II. (1978-2005) das Opus Dei zur Personalprälatur erhoben hatte, einer Rechtsform, die auf das Zweite Vatikanische Konzil zurückgeht: Sie können »geschaffen werden für spezielle pas-torale Aufgaben bei verschiedenen sozialen Schichten, die in einer bestimmten Gegend oder Nation oder in irgendeinem Teil der Welt durchgeführt werden müssen«. Gegründet wurde das Opus Dei 1928 vom spanischen Priester Josemaría Escrivá de Balaguer y Albas (1902-1975). Der Organisation gehören heute Priester, ledige Männer und Frauen wie auch verheiratete Laien an. Um das ursprüngliche Charisma der Bewegung zu schützen, verfügt Papst Franziskus nun, »dass zum Schutz der besonderen Gabe des Heiligen Geistes eine Leitungsform erforderlich ist, die mehr auf dem Charisma als auf hierarchischer Autorität beruht. Daher wird der Prälat nicht mit dem Bischofsamt ausgezeichnet.« Von den bisherigen vier Prälaten des Opus Dei hatte Papst Johannes Paul II. zwei zu Titularbischöfen ernannt: Álvaro del Portillo (1975-1982) und Javier Echevarría (1994-2016). Der Gründer Escrivá de Balaguer und der jetzige Leiter, Fernando Ocariz Brana, erhielten die Bischofswürde nicht. Gemäß der Apostolischen Konstitution »Praedicate evangelium über die Römische Kurie und ihren Dienst an der Kirche und der Welt« ist nun das Dikasterium für den Klerus für die Personalprälaturen zuständig, das alle anhängigen Angelegenheiten ab sofort übernehmen soll. Der neue Erlass tritt am 4. August in Kraft. Das Opus Dei selbst soll seine Statuten den neuen Vorgaben anpassen.