Zum 400. Jahrestag der Errichtung der Kongregation »de Propaganda Fide« (1622-2022)

Weltweiter Missionsauftrag

 Weltweiter Missionsauftrag  TED-024
17. Juni 2022

Die Errichtung der »Heiligen Kongregation für die Verbreitung des Glaubens«, besser bekannt unter dem Namen »de Propaganda Fide« oder einfach »Propagandakongregation«, war aus kirchengeschichtlicher Sicht und insbesondere für die Missionstätigkeit ein äußerst bedeutsames Ereignis. Als zentrale Behörde der Römischen Kurie ist die Missionskongregation seit 1622 mit der Aufgabe betraut, die missionarische Aktivität in der ganzen Welt zu leiten.

Nach dem Tridentinischen Konzil (1545-1563) erkannte man die Notwendigkeit einer neuen römischen Institution, die dem Papst als Instrument dienen sollte, um die interne Reform der Kirche in den europäischen Ländern – von denen einige sich dem Protes-tantismus zugewandt hatten – zu fördern und verlorenes Territorium nach Möglichkeit zurückzugewinnen. Sie sollte auch dazu beitragen, enge Beziehungen zur orthodoxen Kirche zu unterstützen. Außerdem sollte sie für die Verbreitung des katholischen Glaubens in Amerika, Asien und Afrika zuständig sein.

Zentrale Behörde

Daneben gab es weitere Faktoren, die eine Missionskongregation in der Römischen Kurie erforderlich machten. Die kirchliche und politische Situation zu Beginn des 17. Jahrhunderts trug zur Gründung einer zentralen Behörde bei. Insbesondere die Verwaltung der Missionen unter den Bedingungen des Patronatssystems erforderte dringende Aufmerksamkeit. Eine solche Praxis musste abgeschafft und durch ein anderes System ersetzt werden, das die Förderung der Missionstätigkeit besser gewährleisten und die Missionare in die Lage versetzen konnte, die Herzen und Köpfe der örtlichen Bevölkerung zu gewinnen.

Eine Reform war auch dringend notwendig, um ein einheitlicheres und abgestimmteres missionarisches Vorgehen zu erreichen. Die wachsende Zahl von Missionaren aus verschiedenen Orden und die an der Glaubensverbreitung beteiligten Weltpriester erforderten ein solches einheitliches Vorgehen.

Das kurze Pontifikat von Papst Gregor XV. (1621-1623) war von großer Bedeutung für die katholische Erneuerung. Als erster Jesuitenschüler auf dem Papstthron bemühte er sich nicht nur, die innere Erneuerung der Kirche fortzusetzen, sondern auch verlorenes Terrain zurückzugewinnen. Er gründete 1622 die »Heilige Kongregation für die Verbreitung des Glaubens« mit dem Ziel, die Kirche mit einer obersten zentralen Autorität auszustatten, die das gesamte Missionsgebiet abdecken sollte. Der Leitgedanke war, dass der Papst als universaler Seelenhirte eine übergeordnete Verantwortung für die Verbreitung des Glaubens hatte. Die neu eingerichtete Behörde sollte die Missionstätigkeit der Kirche, die bisher unter der Aufsicht der katholischen Herrscher Spaniens und Portugals gestanden hatte, koordinieren und leiten. Die Errichtung der Propagandakongregation war an sich schon ein Akt, der dem Pontifikat Gregors XV. einen bleibenden Platz in der Geschichte sichern und eine neue Epoche in der Missionsgeschichte der Neuzeit einleiten sollte.

Gregor XV. gründete die neue Kongregation am 6. Januar 1622. Dass die Wahl auf das Hochfest der Erscheinung des Herrn, »Epi-phanie«, fiel, hat seinen besonderen Grund: Das alte Fest, mit dem auf die Berufung der Heiden zum Reich Christi und seiner Lehre hingewiesen wurde, unterstreicht zum einen die Hauptaufgabe der Kongregation. Zum anderen verweist es auf die Beauftragung der Jünger zur Mission (Mt 28,18-20) und auf die pastorale Verantwortung des Papstes gegenüber allen Völkern.

Die Apostolische Konstitution Inscrutabili Divinae vom 22. Juni 1622 beanspruchte in erster Linie für den Papst in vollem Umfang die Pflicht und das Recht, den Glauben zu verbreiten, als Hauptaufgabe der päpstlichen Rolle des Seelenhirten.

Die Betonung des pastoralen Aspekts ist auffällig. Wiederholt wird auf die pastoralen Pflichten des Papstes verwiesen, zu denen es gehört, die Außenstehenden zur Herde Chris-ti zu führen. Zu den Außenstehenden zählen sowohl die durch Schisma oder Häresie getrennten Christen als auch die Ungläubigen. So wie Christus alles für das Heil der Menschen getan hat, muss der Papst alles in seiner Macht Stehende tun, um die Menschen zur Kirche zu führen.

Daher sollte das gesamte Missionssystem der römischen Zentralgewalt untergeordnet werden. Alle Missionare sollten möglichst direkt von ihr abhängig sein und von ihr ausgesandt werden. Von ihr sollten die Missionsmethoden geregelt und die einzelnen Missionsfelder zugewiesen werden.

Der zweite Teil der Konstitution bezieht sich auf die feierliche kanonische Errichtung der neuen Kongregation. Danach wird ihr Auftrag in groben Zügen beschrieben. Sie besteht aus 13 Kardinälen und zwei Bischöfen sowie einem Sekretär, dem die Belange der Glaubensverbreitung übertragen und ans Herz gelegt werden.

Papst Gregor XV. legte großen Wert darauf, diese neue Kongregation auf ein solides Fundament zu stellen, so dass er ihr weitere Vergünstigungen und Privilegien gewährte und die Missionsarbeit einen neuen Impuls erhielt. Die Zuständigkeit der Kongregation war sehr breit gefächert und umfasste alle mit der Missionstätigkeit zusammenhängenden Fragen.

Die Bündelung der kirchlichen Missionstätigkeit in einem einzigen Dikasterium hatte viele Vorteile, vor allem die Gewährleistung einer besseren Koordination. Geistliche und materielle Hilfe konnten auf harmonischere Weise geleistet werden, wobei die Gesamtsituation an Bedürfnissen in den Missionsgebieten gebührend berücksichtigt wurde.

Der Nachfolger Gregors XV., Papst Urban VIII. (16231644), unterstützte den Fortschritt der Missionen durch die Einrichtung einer polyglotten Druckerei (1626). Außerdem gründete er das »Collegium Urbanum« in Rom (1627), um Missionare auszubilden und sie insbesondere in den Fernen Osten zu entsenden.

Msgr. Francesco Ingoli (1578-1649) aus Ravenna wurde zum ersten Sekretär ernannt und mit der großen Aufgabe betraut, den Grundstein für ihr effektives Funktionieren zu legen. Mit großem Eifer leitete er 27 Jahre lang die Aktivitäten dieser jungen Kongregation durch verschiedene Initiativen.

Heutiger Standort

Der Palast, in dem die Kongregation heute ihre Büros hat, weist keine einheitliche Struktur auf. Das liegt an den verschiedenen Gebäuden, die zu unterschiedlichen Zeiten und von unterschiedlichen Architekten errichtet wurden. Der ursprüngliche Kern besteht aus dem Palast, der im 16. Jahrhundert von Kardinal Ferratini an der Piazza di Spagna errichtet wurde, die damals noch Piazza Trinità dei Monti hieß. Msgr. Juan Bautista Vives (1545-1632) aus Valencia in Spanien kaufte den Palast 1613 von den Erben des Kardinals, konnte ihn aber erst nach mehreren Gerichtsverfahren 1625 in Besitz nehmen, um ihn der Kongregation zu schenken. Im Jahr 1626 wurde er mit der Gründung und Leitung des »Collegium Urbanum« betraut, und 1633 wurde der Sitz der Kongregation an ihrem heutigen Standort eingerichtet.

Zwischen 1639 und 1646 wurde der Ostflügel des Palastes von dem Architekten Gaspare de Vecchi errichtet. Zur gleichen Zeit musste die Konsolidierung des Ferratini-Palastes in Angriff genommen werden. Gian Lorenzo Bernini verlieh dem Gebäude 1644 seine heutige Fassade.

Während des Pontifikats von Innozenz X. entwarf und baute Francesco Borromini, der 1646 zum Architekten der Kongregation ernannt wurde, das neue »Collegium Urbanum« mit seiner monumentalen Fassade an der Via di Propaganda und auch die neue Kapelle, die ein von Bernini errichtetes Oratorium ersetzte. Aus verschiedenen Gründen zogen sich die Arbeiten über einen Zeitraum von etwa 20 Jahren hin und wurden 1665 unter dem Pontifikat Alexanders VII. abgeschlossen.

Die Heilige Kongregation »de Propaganda Fide« wurde durch die Apostolische Konstitution Regimi ecclesiae universae 1967 in »Kongregation für die Evangelisierung der Völker oder ›de Propaganda Fide‹« umbenannt, seit der Apostolischen Konstitution Pastor bonus 1988 hieß sie nur noch »Kongregation für die Evangelisierung der Völker«. Mit der Apostolischen Konstitution Praedicate evangelium wurden nun kürzlich weitere Reformen eingeführt und der Name in »Dikas-terium für die Evangelisierung, Abteilung für Erstevangelisierung und neue Teilkirchen« verändert.

(Orig. engl.; ital. in O.R. 15.6.2022)

Von Msgr. Camillus Johnpillai,
Büroleiter im Dikasterium
für die Evangelisierung