Rom/Vatikanstadt. Durch die bevorstehende Reform der Römischen Kurie wird das Staatssekretariat in seinen zentralen Aufgaben gestärkt. An anderen Stellen muss die Behörde jedoch Kompetenzen abgeben. Dies erläuterte Kardinalstaatssekretär Pietro Parolin am Dienstag, 17. Mai, bei einem Studientag der Päpstlichen Lateranuniversität in Rom zur neuen Kurienverfassung. Diese tritt am kommenden 5. Juni in Kraft.
Den Erläuterungen des Kardinalstaatssekretärs zufolge soll das Staatssekretariat für ein weitgehend harmonisches Handeln des Heiligen Stuhls sorgen. Besonders wichtig sei dies bei internationalen und diplomatischen Angelegenheiten. So müsse etwa das Dikasterium für die Evangelisierung in Fragen der Religionsfreiheit mit dem Staatssekretariat zusammenarbeiten; ähnlich das Familiendikasterium, wenn es um juristische Fragen der Anerkennung internationaler Laienvereinigungen gehe.
Aber auch sonst sei es wichtig, dass zentrale Texte und Sprachregelungen einheitlich seien, so die Nummer Zwei des Vatikan. Deswegen nehme das Staatssekretariat auch weiterhin eine entscheidende Stellung in der Öffentlichkeits- und Medienarbeit des Vatikan ein. Kompetenzen abgeben müsse das Staatssekretariat indes bei Wirtschafts- und Vermögensangelegenheiten. Für diese sei künftig allein das Wirtschaftssekretariat zuständig.
Damit, so Kardinal Parolin, werde das gesamte Päpstliche Sekretariat auf zwei getrennte Kurieneinrichtungen aufgeteilt: »In wirtschaftlichen und finanziellen Angelegenheiten ist das Wirtschaftssekretariat zuständig, in allen anderen Bereichen das Staatssekretariat.«
Die Errichtung des Wirtschaftssekretariats, anfänglich geleitet von Kardinal George Pell, und die Zuschreibung von Aufgaben seien mitunter ein »ziemliches Hin und Her« gewesen, so der Leiter der Behörde, P. Juan Antonio Guerrero Alves SJ. Nun seien dessen Zuständigkeiten aber geklärt. So muss etwa jede vatikanische Einrichtung bei Ausgaben über 150.000 Euro die Erlaubnis des Wirtschaftssekretariats einholen. Auch die Verwaltung des Vatikanstaats sei jenem nun zugeordnet.
Der übergeordnete Wirtschaftsrat indes, derzeit geleitet vom Münchner Kardinal Reinhard Marx, approbiert die vom Sekretariat erarbeiteten Budgets und Bilanzen, bevor diese dem Papst vorgelegt werden.
Die von Papst Franziskus am 19. März dieses Jahres veröffentlichte Apostolische Konstitution »Praedicate evangelium« (Verkündet das Evangelium) ist der Grundtext der Kurienreform von Papst Franziskus. Diese muss noch in eine konkretere Kurienordnung überführt werden. Zudem muss jede vatikanische Einrichtung ihre eigenen Statuten aktualisieren und an die neue Kurienverfassung anpassen.