Papst Franziskus präzisiert kirchliches Strafrecht

Mehr Handlungsspielraum für Ordensobere

06. Mai 2022

Vatikanstadt. Papst Franziskus hat das 2021 geänderte Strafrecht der katholischen Kirche an einer Stelle präzisiert. Demnach erhalten Ordensobere einen größeren Handlungsspielraum bei der Bestrafung sexueller Vergehen ihrer Mitglieder. Das geht aus einem am Dienstag, 26. April, veröffentlichten Motu proprio von Papst Franziskus hervor.

Bislang musste ein Ordensangehöriger von seinem Oberen aus dem Orden entlassen werden, wenn er mit bestimmten Straftaten, vor allem in Form von sexueller und körperlicher Gewalt, gegen das kirchliche Strafrecht verstoßen hat. Mit dem neuen Erlass dürfen Ordensobere in bestimmten Fällen selbst entscheiden, ob sie den Täter aus dem Orden ausschließen oder ob sie der Ansicht sind, »dass auf andere Weise ausreichend für die Besserung des Ordensangehörigen und die Wiederherstellung der Gerechtigkeit oder für die Wiedergutmachung des Skandals gesorgt werden kann«.

Dazu zählen insbesondere Straftaten im Zusammenhang mit sexueller Gewalt, ebenso sexuelle Handlungen mit Minderjährigen und anderen schutzbedürftigen Personen. Von den neuen Befugnissen unberührt bleiben die vorgesehenen »gerechten Strafen« des Kirchenrechts in diesen Fällen, etwa die Entlassung aus dem Klerikerstand.

Im Dezember war das neue Strafrecht der Kirche in Kraft getreten. Mit der Reform wurden vor allem Missbrauch, Verletzung der Aufsichtspflicht und finanzielle Vergehen genauer bestimmt und stärker geahndet. Sanktionen sind detaillierter formuliert und Kirchenoberen ist nicht mehr freigestellt, ob sie bei erwiesener Schuld bestrafen oder nicht.