Vergib uns den Krieg, Herr!

01. April 2022

Nach der Katechese begrüßte der Papst die in der Audienzhalle anwesenden Gruppen aus verschiedenen Ländern und forderte sie anschließend auf, mit ihm gemeinsam ein Gebet zu sprechen, das der Erzbischof von Neapel verfasst hatte.

Liebe Brüder und Schwestern, im Schmerz über diesen Krieg wollen wir alle gemeinsam beten und den Herrn um Vergebung und Frieden bitten. Wir werden ein Gebet sprechen, das ein italienischer Bischof geschrieben hat.

Vergib uns den Krieg, Herr.

Herr Jesus Christus, Sohn Gottes,

hab Erbarmen mit uns Sündern!

Herr Jesus, geboren unter den Bomben von Kiew,

erbarme dich unser!

Herr Jesus, gestorben in den Armen einer Mutter

in einem Bunker in Charkiw,

erbarme dich unser!

Herr Jesus, mit 20 Jahren an die Front geschickt,

erbarme dich unser!

Herr Jesus, der du im Schatten deines Kreuzes

immer noch bewaffnete Hände siehst,

erbarme dich unser!

Vergib uns, Herr, vergib uns, wenn wir uns nicht

mit den Nägeln begnügen, mit denen wir

deine Hand durchbohrt haben, sondern weiterhin

unseren Durst stillen mit dem Blut der von

Waffen zerfleischten Toten.

Vergib uns, Herr, wenn diese Hände, von dir

geschaffen, um Schutz zu geben, zu Werkzeugen

des Todes geworden sind.

Vergib uns, Herr, wenn wir fortfahren, unseren

Bruder zu töten, wenn wir wie Kain fortfahren,

Steine von unserem Feld zu nehmen, um Abel zu töten.

Vergib uns, Herr, wenn wir weiterhin die

Grausamkeit rechtfertigen

mit unserer Erschöpfung,

wenn wir mit unserem Schmerz die Brutalität

unseres Handelns legitimieren.

Vergib uns den Krieg, Herr.

Vergib uns den Krieg, Herr.

Herr Jesus Christus, Sohn Gottes,

wir flehen dich an!

Halte die Hand Kains zurück!

Erleuchte unser Gewissen,

nicht unser Wille soll geschehen,

überlasse uns nicht unserem eigenen Handeln!

Halte uns auf, Herr, halte uns auf!

Und wenn du die Hand Kains aufgehalten hast,

dann kümmere dich auch um ihn.

Er ist unser Bruder.

Oh Herr, halte die Gewalt auf!

Halte uns auf, Herr! Amen.

(Orig. ital. in O.R. 16.3.2022)