Leitartikel von Andrea Tornielli zur neuen Apostolischen Konstitution

Priorität der Evangelisierung und die Rolle der Laien

01. April 2022

Die am Samstag, 19. März, veröffentlichte Apostolische Konstitution Praedicate Evangelium über die Römische Kurie systematisiert einen Weg der Reformen, der aus der Diskussion vor dem Konklave 2013 stammt und in den letzten neun Jahren bereits weitgehend umgesetzt wurde. Der Text vertieft die Leitlinien des Zweiten Vatikanischen Ökumenischen Konzils und lässt sie wirksam werden, jenes Konzils, das eine Antwort auf die große Frage geben wollte, wie das Evangelium in einer Zeit des Wandels zu verkünden sei, die sich später – wie Franziskus oft betont – als Epochenwechsel erweisen sollte. Die Vereinigung der altehrwürdigen Kongregation für die Evangelisierung der Völker mit dem sehr jungen Päpstlichen Rat zur Förderung der Neuevangelisierung in einem einzigen Dikas-terium, das direkt vom Papst geleitet wird, weist auf die Priorität hin, die der Evangelisierung in dem Dokument schon im Titel eingeräumt wird. Wie können wir die Schönheit des christlichen Glaubens für die neuen Generationen bezeugen, die die alten Ausdrucksweisen nicht verstehen? Wie können wir dafür sorgen, dass der Sauerteig des Evangeliums sowohl die einst christlichen Gesellschaften als auch die Gesellschaften, die Jesus Christus noch nicht kennen, neu durchsäuert? Die Kirche, die zum Dialog wird, um zu evangelisieren, war das Leitmotiv der letzten Pontifikate, und nun wird dieser Aspekt auch in der Struktur der Römischen Kurie stärker betont. Die Kurie ist kein eigenständiger Organismus, keine »Regierungsgewalt« über die Ortskirchen, sondern eine Struktur im Dienst des Amtes des Bischofs von Rom, die in seinem Namen und auf seine Anweisung hin handelt und eine »stellvertretende« Macht für den Stellvertreter Christi ausübt.

Ein zweites wichtiges Element der neuen Konstitution ist die Weiterentwicklung eines Wunsches, der in den Konzilstexten bezüglich der Rolle der Laien vorhanden war. Franziskus erinnert in der Präambel daran, dass »der Papst, die Bischöfe und die anderen geweihten Amtsträger nicht die einzigen Evangelisierer in der Kirche sind... Jeder Christ ist kraft seiner Taufe ein missionarischer Jünger in dem Maße, in dem er oder sie der Liebe Gottes in Jesus Christus begegnet ist.« Daher die Einbindung von Laien und Frauen in leitende und verantwortliche Positionen. Wenn »jeder oder jede Gläubige« einer Abteilung oder einem kurialen Organ »aufgrund besonderer Zuständigkeit, Leitungsbefugnis und Funktion« vorstehen kann, dann deshalb, weil jedes Organ der Kurie kraft der ihm vom Papst übertragenen Vollmacht handelt. Dieser bereits in der Umsetzung befindliche Abschnitt ist Teil der Theologie des Konzils über die Laien. Die in der neuen Apostolischen Konstitution enthaltene Bestätigung macht deutlich, dass ein Präfekt oder ein Sekretär eines Dikasteriums, die Bischöfe sind, Autorität nicht als solche haben, sondern nur insofern sie die ihnen vom Bischof von Rom übertragene Autorität ausüben. Und diese Autorität ist innerhalb der Römischen Kurie dieselbe, ob sie von einem Bischof, einem Priester, einem Ordensmann, einem Laien oder einer Laiin empfangen wird. Damit wird die Vorgabe aus Nr. 7 der Apostolischen Konstitution Pastor Bonus, der letzten Strukturreform der Römischen Kurie unter dem Pontifikat von Johannes Paul II., aufgehoben, die besagt, dass »alles, was die Ausübung von Leitungsvollmacht erfordert, denjenigen vorbehalten ist, welche die heilige Weihe empfangen haben«.

Auf diese Weise wird das vom Konzil Festgelegte in vollem Umfang verwirklicht und hat bereits Eingang in das Kirchenrecht gefunden, das anerkennt, dass kraft der Taufe unter allen Gläubigen »eine wahre Gleichheit in ihrer Würde und Tätigkeit« besteht.