Apostolische Konstitution über die Römische Kurie veröffentlicht

01. April 2022

Vatikanstadt. Die am Hochfest des heiligen Josef, am 19. März, veröffentlichte Apostolische Konstitution Praedicate Evangelium (Verkündet das Evangelium) ist das Ergebnis eines langen Prozesses, der mit den Generalkongregationen vor dem Konklave begonnen hatte und in den Sitzungen des Kardinalsrates von Oktober 2013 bis Februar letzten Jahres fortgesetzt wurde, wobei unter Leitung des Papstes auch verschiedene Beiträge aus der Weltkirche zum Tragen kamen. Die 250 Artikel umfassende Konstitution soll am 5. Juni, Hochfest Pfingsten, in Kraft treten und damit die bisher geltende Kurienordnung Pastor bonus von 1988 ersetzen. Bisher liegt der Text nur auf Italienisch vor.

Die Römische Kurie soll eine stärker missionarische Struktur im Dienst an den Ortskirchen und der Evangelisierung erhalten. Sie besteht nun aus 16 rechtlich gleichgestellten Dikasterien, das heißt es wird nicht mehr nach Kongregationen und Päpstlichen Räten unterschieden. Dabei gibt es weitere Zusammenlegungen: Das »Dikasterium für die Evangelisierung« entsteht aus der Kongregation für die Evangelisierung der Völker und dem 2010 von Papst Benedikt XVI. gegründeten Rat für die Neuevangelisierung. Präfekt ist der Papst persönlich, dem zwei Pro-Präfekten untergeordnet sind. Eine weitere Neuerung ist das »Dikasterium für den Dienst der Nächstenliebe«, womit die Tätigkeit des Päpstlichen Almosenamtes eine Aufwertung erfährt. Es soll »in jedem Teil der Welt das Werk der Hilfe und des Beistands im Namen des Papstes ausüben«. Eine weitere neue Kurienbehörde ist das »Dikasterium für Kultur und Erziehung«, entstanden aus der Vereinigung der Kongregation für das Katholische Bildungswesen mit dem Päpstlichen Rat für die Kultur.

Eine weitere Neuerung betrifft die Kommission für den Schutz von Minderjährigen, die Teil des Dikasteriums für die Glaubenslehre wird, aber weiterhin mit eigenen Normen arbeitet und einen eigenen Präsidenten und Sekretär hat.

Das Staatssekretariat soll deutlicher als päpstliches Sekretariat auftreten, außerdem soll es regelmäßige Treffen aller Kurienchefs geben.

Die Konstitution betont, dass die Kurie ein Instrument im Dienst des Bischofs von Rom ist, zum Nutzen der Gesamtkirche und somit der Episkopate und Ortskirchen. »Die Römische Kurie steht nicht zwischen dem Papst und den Bischöfen, sondern sie steht im Dienst beider.« Synodalität wird als Arbeitsweise der Römischen Kurie hervorgehoben, ein Weg, der bereits eingeschlagen wurde und weiter ausgebaut werden soll.

Für Kleriker und Ordensleute, die an der Römischen Kurie tätig sind, gilt ein Mandat von fünf Jahren, das verlängert werden kann, nach dessen Ablauf sie in ihre Diözesen oder Gemeinschaften zurückkehren.

Zum Thema siehe auch den
Leitartikel von Andrea Tornielli
auf Seite 12