Vatikanstadt. Mit einem eigenen Erlass hat Papst Franziskus die Struktur der Kongregation für die Glaubenslehre etwas vereinfacht. Durch das am Montag, 14. Februar, veröffentlichte Motu proprio »Fidem servare« (Den Glauben bewahren) wird die bisherige dritte Sektion für spezielle Ehefragen der ers-ten Abteilung zugeordnet, die für die Glaubenslehre zuständig ist.
Die Kongregation für die Glaubenslehre besteht künftig nur noch aus zwei Abteilungen: Die erste soll die katholische Glaubens- und Sittenlehre hüten und fördern. Die zweite Sektion bleibt für Disziplinarfragen zuständig, vor allem für Verfahren von mutmaßlichem Missbrauch durch Kleriker. Geleitet wird das Dikasterium von einem Präfekten und zwei Sekretären; diese sind jeweils einer Sektion zugeordnet. Die bisher eigenständige dritte Abteilung der Behörde ist für besondere Eheverfahren zuständig, in denen es um die Auflösung einer Ehe geht, in der einer oder beide Partner nicht getauft sind. Gleichzeitig bekräftigt Papst Franziskus den schon bisher bestehenden Auftrag an die Kongregation, den katholischen Glauben nicht nur zu hüten, sondern dessen Lehre zu fördern und weiterzuentwickeln. Dies gelte »vor allem angesichts der Fragen, die sich durch den Fortschritt der Wissenschaften und gesellschaftlichen Entwicklung stellen«. Ziel sei es, die Glaubensweitergabe in der Evangelisierung zu erleichtern. Die erste Abteilung befasst sich zudem mit Fragen jener anglikanischen Gemeinden und Geistlichen, die zur katholischen Kirche konvertiert sind. Mit der Konstitution »Anglicanorum coetibus« hatte Benedikt XVI. 2009 die Einrichtung sogenannter Personalordinariate geregelt. Das historische Archiv der Kongregation bleibt ebenfalls in der Behörde enthalten.
Die heutige Kongregation für die Glaubenslehre war 1542 von Papst Paul III. (1534-1549) als »Kongregation der römischen und allgemeinen Inquisition« gegründet worden. Sie ist damit die älteste Kongregation der Römischen Kurie. Papst Paul VI. (1962-1978) benannte die zwischenzeitlich als »Heiliges Offizium« betitelte Behörde um in »Kongregation für die Glaubenslehre«.