Vatikanstadt. Bei der Bekämpfung von Missbrauch jeglicher Art ist nach Aussage von Papst Franziskus gutes Unterscheidungsvermögen nötig. Franziskus äußerte sich am Freitag, 21. Januar, bei einem Treffen mit Teilnehmern an der Vollversammlung der Kongregation für die Glaubenslehre im Vatikan. »Mit Gottes Hilfe setzt die Kirche sich derzeit entschlossen dafür ein, den Opfern von Missbrauchstaten, die durch ihre Mitglieder verübt wurden, Gerechtigkeit widerfahren zu lassen, und wendet dabei mit besonderer Sorgfalt und Strenge das vorgesehene kanonische Recht an«, so der Papst.
Er habe daher vor nicht allzu langer Zeit die der Kongregation für die Glaubenslehre vorbehaltenen Strafrechtsnormen aktualisiert. Diese sollten das gerichtliche Vorgehen straffen. Die Justiz allein könne nicht ausreichen, »um dem Phänomen Einhalt zu gebieten, doch ist es ein notwendiger Schritt zur Wiederherstellung der Gerechtigkeit, zur Wiedergutmachung des Skandals und zur Besserung des Täters«, so Franziskus weiter. Mit Blick auf die Glaubenslehre warnte Franziskus vor einem »halbherzigen und gewohnheitsmäßigen« Glauben. Ohne Glauben reduziere sich die Gemeinschaft der Gläubigen zu einer bloßen humanitären Organisation.