Vatikan erweitert erneut Ablassregeln zu Allerseelen

Rote Grablichter stehen am 1. November 2015 im Herbstlaub auf dem Südfriedhof in Köln.vi,?
05. November 2021

Vatikanstadt. Angesichts der anhaltenden Corona-Infektionsgefahr hat der Vatikan für die gesamte Weltkirche wie bereits im Jahr 2020 den Ablass zum Gedenktag Allerseelen auf den gesamten Monat November ausgeweitet. Die Verlängerung des entsprechenden Dekrets aus dem vergangenen Jahr veröffentlichte die Apostolische Pönitentiarie am Donnerstag, 28. Oktober. Hintergrund des Bestimmung ist, dass große Ansammlungen auf Friedhöfen und in Kirchen vermieden werden sollen.

Im vergangenen Jahr wurde mit dem Dekret die Möglichkeit eines Ablasses auch jenen Gläubigen eingeräumt, die aus Alters- oder Gesundheitsgründen oder wegen Ausgangsbeschränkungen nicht das Haus verlassen können. Auch großzügigere Regelungen für das zum Ablass notwendige Bußsakrament der Beichte hatte der Vatikan pandemiebedingt eingeführt.

Entsprechend den geltenden Bedingungen können Ablässe für die Armen Seelen im Fegefeuer durch Friedhofsbesuche zwischen dem
1. und 8. November sowie durch den Besuch einer Kirche oder Kapelle am Allerseelentag erworben werden. Ein Ablass ist nach Lehre der Kirche ein von Gott geschenkter und durch die Kirche vermittelter Nachlass zeitlicher Sündenstrafen für Lebende und Verstorbene. Voraussetzung für die Gewinnung eines Ablasses ist nicht so sehr das äußere Werk, als vielmehr die innere Bußgesinnung als Haltung der Offenheit gegen-über Gott, der allein Sünden vergibt und das göttliche Leben schenkt.

Der Allerseelenablass kann nur den Armen Seelen im Fegefeuer zugewandt werden.