Vatikan regelt Übersetzungen liturgischer Texte noch genauer

29. Oktober 2021

Vatikanstadt. Für die Übersetzung liturgischer Texte und Bücher hat Papst Franziskus genauere Einzelregelungen erlassen. Das am Freitag, 23. Oktober, veröffentlichte Dekret der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung bestimmt die einzelnen Schritte bei der Übersetzung und Herausgabe liturgischer Texte im Detail. Insbesondere geht es dabei um das Zusammenspiel zwischen Vatikan und Bischofskonferenzen. Dieses ist generell in Kanon 838 im Kodex des kanonischen Rechtes geregelt.

Das neue Dekret »Postquam Summus Pontifex« ergänzt das im September 2017 erlassene Motu proprio »Magnum principium«. Damals hatte Franziskus den Bischofskonferenzen mehr Verantwortung für die Übersetzung liturgischer Texte und Bücher übertragen. Allerdings musste der Vatikan weiterhin die in den Ortskirchen erstellten Übersetzungen bestätigen (»confirmatio«) und überprüfen (»recognitio«), ob sie mit Kirchenrecht und Weltkirche in Einklang stehen. Die rechtskräftige Approbation steht aber der Bischofskonferenz zu.

Laut dem neuen Dekret ist eine »tiefer gehende Anpassung des Römischen Ritus« in einer Ortskirche – gemeint sind rituelle Praxis, Symbole, Gesten – nur bei »zwingenden kulturellen Gründen« legitim. Besonders schwierig ist zudem die Übersetzung sakramentaler Formeln in die jeweilige Volkssprache. Diese müssen laut Dekret nicht nur von der für die Liturgie zuständigen Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung bestätigt, sondern vom Papst selbst genehmigt werden.