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Audienz des Papstes für Mitglieder geistlicher Gemeinschaften

Nicht in »Parallelwelten« abgleiten

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24. September 2021

Vatikanstadt. Papst Franziskus hat kirchliche Gemeinschaften und Bewegungen davor gewarnt, in »Parallelwelten« abzugleiten. Auch sei die Tatsache, dass es sich um oft junge, dynamische Initiativen handle, kein Grund, sich gegen Änderungen zu sträuben. »Auch neue Dinge werden schnell alt!«, so der Papst am Donnerstag, 16. September, bei einem Treffen mit internationalen Vertretern geistlicher Gemeinschaften, Verbände und anderer Organisationen im Vatikan. Anlass des Treffens war eine Konferenz des zuständigen Dikasteriums für die Laien, die Familie und das Leben zu neuen Regelungen für derartige Organisationen. Diese hatte der Papst Anfang Juni erlassen. Das Dekret betrifft vor allem Fragen der Leitung und internen Struktur. Die vergangenen Jahrzehnte, so Franziskus, hätten gezeigt, dass präzisere Regeln notwendig seien.

Als Beispiel nannte der Papst »Fälle von Missbrauch verschiedenster Art«. Diese wurzelten stets in einem Missbrauch von Macht. Nicht selten habe der Vatikan in solchen Fällen eingreifen und komplexe Reformen anordnen müssen. Er denke dabei nicht nur an jene »besonders hässlichen Fälle, die für Aufsehen sorgen «, sondern auch an jene »Krankheiten, die aus einer Schwächung des Gründungscharismas« entstehen.

In diesem Zusammenhang erwähnte der Papst, dass die Kongregation für die Institute geweihten Lebens und für die Gesellschaften apostolischen Lebens derzeit jene Vereinigungen untersuche, die in den vergangenen Jahrzehnten entstanden sind. Viele von diesen seien mit großen Neuerungen und Elan gestartet und hätten sich als »etwas Besonderes« gefühlt. Etliche dieser Bewegungen hätten aber oft mit bösen Verfehlungen ein schlimmes Ende genommen. Allein in Argentinien hätten drei solcher Gruppen aufgelöst werden müssen.

Abschließend erläuterte der Papst, warum er in seinem Dekret zwischen zwei Arten von Gemeinschaften unterscheidet: solchen in ihrer Gründungs- und Aufbauphase und bereits länger bestehenden. Für beide brauche es unterschiedliche Regelungen der Leitung: Für ganz junge Bewegungen seien etwa längere Amtszeiten ihrer Gründungspersönlichkeiten wichtig. Für andere legte das Dekret fest, dass ein Leiter maximal für zwei Amtsperioden von je fünf Jahren gewählt werden kann. Danach muss er mindestens fünf Jahre aussetzen.