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Verschärfung der kirchlichen Strafdisziplin

Kirchliches Strafrecht reformiert

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11. Juni 2021

Vatikanstadt. Die Kirche verschärft und präzisiert ihr Strafrecht. Mit der am Dienstag, 1. Juni, veröffentlichten Reform von Buch VI (»Strafbestimmungen in der Kirche«) des Codex des kanonischen Rechtes aus dem Jahr 1983 werden vor allem Missbrauch, Verletzung der Aufsichtspflicht und finanzielle Vergehen genauer bestimmt und schärfer geahndet. Bisher habe ein falsches Verständnis von Gerechtigkeit und Barmherzigkeit auch »ein Klima übermäßiger Laxheit genährt«, sagte Erzbischof Filippo Iannone, Präsident des Päpstlichen Rates für die Interpretation von Gesetzestexten, bei der Vorstellung des Textes im Vatikan.

So ist es nun den Hirten und Oberen in der Kirche in keinem Fall mehr freigestellt, ob sie erwiesene Vergehen bestrafen oder nicht. Auch wird sexueller Missbrauch nicht mehr als Verstoß gegen die Zölibatspflicht aufgeführt, sondern zählt wie Mord oder Abtreibung als Straftat »gegen Leben, Würde und Freiheit des Menschen«. Mit dieser neuen Einordnung wolle man der Schwere der Vergehen besser gerecht werden, so Iannone.

Das Unverständnis für den Zusammenhang zwischen Liebe und Strafdisziplin in der Kirche habe »in der Vergangenheit viel Schaden verursacht«, merkt auch Papst Franziskus in der Apostolischen Konstitution an, mit der er die Reform in Kraft setzt. Angemessene Strafdisziplin sei eine der vorrangigen Aufgaben von Bischöfen und Kirchenoberen, heißt es in der Konstitution »Pascite gregem Dei« (Weidet Gottes Herde). In der Hinsicht habe das Strafrecht im Gesetzbuch von 1983 Erwartungen nicht erfüllt, erklärte Kurienbischof Juan Ignacio Arrieta Ochoa de Chinchetru bei der Präsentation.

Die Reform von Buch VI des Codex Iuris Canonici (CIC) nimmt bereits früher erlassene Einzelgesetze und Regelungen in das allgemeine Gesetzbuch auf. Laut Iannone tritt sie am 8. Dezember in Kraft. Damit soll Diözesen und Bischofskonferenzen Zeit gegeben werden, regionale Bestimmungen anzupassen.

(Das neue Buch VI des CIC ist als PDF abrufbar unter www.vatican.va/archive/cod-iuris-canonici/deu/documents/cic_libro6_ge.pdf)