Nunmehr können offiziell auch Frauen die Aufgabe eines Lektors und Akolythen übernehmen

Kirchenrechtliche Neuerung für Frauen
in liturgischen Diensten

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15. Januar 2021

Vatikanstadt. In der katholischen Kirche können nun offiziell Frauen das Amt einer Lektorin und Kommunionhelferin ausüben. Ebenso sollen Mädchen und Frauen als offiziell beauftragte Messdienerinnen tätig werden können. Mit einer entsprechenden Änderung des Kirchenrechts hat Papst Franziskus am Montag, 11. Januar, eine weltweit bereits lange bestehende Praxis rechtlich neu geregelt. Mit dem Motu proprio Spiritus Domini (Der Geist des Herrn) änderte der Papst Kanon 230 § 1 des Codex des kanonischen Rechtes.

Demnach können nun getaufte Laien, die das entsprechende Alter und die Fähigkeit haben, mit dem festgelegten liturgischen Ritus dauerhaft in den Diensten der Lektoren und Akolythen eingesetzt werden. Allerdings ist damit nicht das Recht auf Unterhalt oder Vergütung von Seiten der Kirche verbunden. Die Voraussetzungen im Einzelnen regelt die jeweilige Bischofskonferenz.

Schon bisher konnten Frauen wie nicht geweihte Männer mittels einer zeitlich begrenzten Beauftragung die Aufgabe eines Lektors und Kantors übernehmen. Wo nötig, konnten männliche wie weibliche Laien auch liturgische Gebete leiten, die Taufe spenden und Kommunion austeilen. Neu ist nun, dass diese Dienste mit einer offiziellen Beauftragung zum Lektor oder Akolythen verbunden sind. Beide Aufgaben waren früher nur Zwischenstationen auf dem Weg zur Diakonen- und Priesterweihe. Nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil (1962-1965) wurden diese Ämter 1972 vom Weiheamt getrennt, aber weiterhin nur Männern übertragen.

Papst Franziskus verwies für seine Entscheidung auf die Eingabe von Bischofssynoden, die theologischen Zusammenhänge zu überprüfen. Theologisch begründet werden das Amt des Lektors und Akolythen nun ausschließlich mit dem Taufsakrament aller Gläubigen, wodurch diese auch Anteil am königlichen Priestertum Christi haben. Zu den Aufgaben eines Akolythen gehören heute vor allem die Austeilung der Kommunion sowie der Ministrantendienst. Aber auch die Leitung liturgischer Gebete, wie etwa einer Rosenkranzandacht, oder die Aussetzung des Allerheiligsten gehören dazu. Den vollständigen Text des Motu proprio und den Brief des Papstes an den Präfekten der Glaubenskongregation veröffentlichen wir in einer der nächsten Ausgaben.