Angesichts der Corona-Infektionsgefahr hat der Vatikan den Allerseelenablass auf den gesamten Monat November ausgeweitet. Als Grund nannte ein Dekret der Apostolischen Pönitentiarie, es sollten Ansammlungen von Gläubigen auf Friedhöfen und in Kirchen vermieden werden. Zudem werden Priester aufgefordert, am Allerseelentag (2. November) drei Messen für die Verstorbenen statt nur einer zu feiern. Ausdrücklich wird die Möglichkeit eines Ablasses auch jenen Gläubigen eingeräumt, die aus Alters- oder Gesundheitsgründen oder wegen Ausgangsbeschränkungen nicht das Haus verlassen können. Zur Beichte, die zu den Bedingungen für einen Ablass gehört, verweist das Dekret auf eine Bestimmung vom 19. März, die ebenfalls vor dem Hintergrund der Pandemie großzügigere Regelungen für das Bußsakrament eingeführt hatte.
30. Oktober 2020
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