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Das Schreiben der Kongregation für die Glaubenslehre lehnt aktive Sterbehilfe ab und betont unantastbare Würde des menschlichen Lebens

Echte Begleitung in der Endphase des Lebens

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25. September 2020

Die Kongregation für die Glaubenslehre hat sich in einem Brief zur Begleitung und Pflege von Menschen in kritischen Phasen sowie in der Endphase des Lebens geäußert. Samaritanus bonus wurde vom Papst approbiert und aus Anlass der Veröffentlichung am 22. September im Pressesaal des Heiligen Stuhls vorgestellt. Das Dokument bekräftigt die Ablehnung jeder Form von aktiver Sterbehilfe und assistiertem Suizid und betont die unantastbare Würde des Menschenlebens »auch in seinen extremen Phasen des Leidens und des Todes«.

Die Unmöglichkeit der Heilung bedeute nicht das Ende des medizinischen und pflegerischen Handelns: »Ein Kranker hat auch im letzten Lebensstadium Anspruch darauf, dass man ihm hilft, ihn umsorgt, ihn liebt«, so Samaritanus bonus. Der 32 Seiten lange Brief, der auch in einer offiziellen deutschen Fassung veröffentlicht wird, will konkrete Hinweise geben, wie sich die Botschaft des barmherzigen Samariters aus dem Gleichnis Jesu heute in die Tat umsetzen lässt. »Selbst wenn Heilung unmöglich oder unwahrscheinlich ist«, sei »die medizinisch-pflegerische Begleitung« sowie »die psychologische und spirituelle Begleitung eine unausweichliche Pflicht«.

Am aktuellen gesellschaftlichen Umgang mit Leid kritisiert der Text eine verengte Auffassung von Lebensqualität und ein falsches Verständnis von Mitgefühl, ferner einen Individualismus, der andere als Last betrachtet, und einen heimlichen Wunsch nach Befreiung von den Grenzen der Körperlichkeit.

Nachdrücklich spricht sich die Glaubenskongregation für eine Förderung der Palliativmedizin aus, besteht jedoch auf einer klaren Abgrenzung zur Suizidbeihilfe; diese sei in einigen Ländern nicht gegeben. Auch eine »Herbeiführung des Todes« durch die Einstellung künstlicher Ernährung wird als unzulässig abgelehnt. Legitim ist die Ablehnung von Maßnahmen, die nur eine geringfügige und schmerzhafte Lebensverlängerung bewirken. Ein Verzicht auf unverhältnismäßige Therapien könne in Achtung vor dem Willen der sterbenden Person erfolgen.

Der Brief ruft die Ortskirchen und katholischen Gesundheitseinrichtungen zu einer klaren Haltung auf. Gegen Gesetze und Anordnungen, die Euthanasie erlauben, bestehe die Pflicht, unter Berufung auf sein Gewissen Widerstand zu leisten. Christen seien »aufgerufen, aufgrund einer ernsthaften Gewissensverpflichtung ihre formelle Mitwirkung bei Handlungen nicht zu leis­ten, die, obwohl sie durch zivile Gesetzgebung zugelassen sind, im Gegensatz zum Gesetz Gottes stehen«.