Vor 50 Jahren schaffte Paul VI. mit Ausnahme der Schweizergarde alle Päpstlichen Garden ab

»Abrüstung« im Vatikan

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11. September 2020

Wer im Jahre 1970 einen Blick auf den Vatikanstaat warf, stellte mit Erstaunen fest, dass der kleinste Staat der Erde über die weltweit größte »Militärmacht« verfügte.

Vier päpstliche bewaffnete Korps, die sogenannten »Corpi armati Pontifici«, standen damals unter der Fahne des Papstes. Ihre Truppenstärke beeindruckte; sie überragte die Zahl der Staatsbürger und Bewohner des Kleinstaates. Doch die »Armee« des Vatikans stellte für die übrige Welt keinerlei Bedrohung dar; sie besaß weder Panzer und Raketen noch Bomberstaffeln und Kriegsschiffe. Es waren die Palastgarden des Heiligen Vaters, die im Vatikan mit traditioneller Bewaffnung – Degen, Hellebarde, Pistole und Karabiner – anzutreffen waren: die Päpstliche Nobelgarde, die Schweizergarde, die Päpstliche Palatingarde und eine Gendarmerietruppe.

Die 1801 gegründete Päpstliche Nobelgarde bestand als ranghöchste Leibwache des Heiligen Vaters aus Aristokraten, die sich »zum unmittelbaren Schutz der sakralen Person des Papstes« (Reglement von 1963, Art. 1). zusammengefunden hatten. Ihre Sollstärke betrug 70 Mann, die bei ihrem Eintritt in das Korps alle einen Adelsnachweis zu erbringen hatten. Nobelgardisten versahen ihren Dienst in den Vorzimmern der päpstlichen Gemächer. Litt der Papst an einer schweren Krankheit, übernahm eine Wache den ständigen Schutz des Krankenzimmers; verstarb der Heilige Vater, wichen die Nobelgardisten bis zur Beisetzung des Papstes nicht mehr von dessen Leichnam. Verließ der Papst seine Gemächer, stellten sie ihm eine Eskorte. Bei offiziellen Zeremonien nahmen Gardisten beim Thron des Papstes ihren Platz ein; Mitglieder des Korps eskortierten bei diesen Gelegenheiten den Tragsessel des Heiligen Vaters. Während der Sedisvakanz des Apostolischen Stuhles wurde der Nobelgarde der Schutz der Kardinäle anvertraut; sie geleiteten die Papstwähler ins Konklave. Nobelgardisten wurden zudem häufig zu Mitgliedern außerordentlicher päpstlicher Gesandtschaften ernannt.

Die Schweizergarde war die zweite Leibwache des Papstes. 1505 hatte sich Julius II. entschlossen, Söldner aus der Schweiz »für den Schutz Unseres Palastes« anzuwerben. Am 22. Januar 1506 trafen 150 Mann in Rom ein und legten so den Grundstock für die Schweizergarde der Päpste. Dem Korps obliegt der Schutz der Person des Heiligen Vaters, sei es in seiner Residenz, in seiner Begleitung oder bei religiösen und weltlichen Feiern. Ferner ist ihm die Bewachung der Eingänge zur Vatikanstadt anvertraut. Bei allen vom Heiligen Vater gewährten Empfängen ist die Garde präsent. Statten Monarchen und Staatsoberhäupter dem Papst einen offiziellen Besuch ab, treten Ehrenformationen an und Gardisten mit geschulterter Hellebarde eskortieren den Staatsgast auf seinem Weg in die päpstlichen Gemächer. Wenn der Papst anlässlich seiner Wahl oder zu Ostern und Weihnachten den Segen »Urbi et orbi« erteilt, erweist eine Abteilung, die auf dem Petersplatz Aufstellung genommen hat, dem Pontifex die militärischen Ehren. Auf seinen Auslandsreisen wird der Papst von Angehörigen der Schweizergarde begleitet, die ihren Dienst bei diesen Anlässen in Zivilkleidung aus­üben. Während der Sedisvakanz des Apostolischen Stuhls ist der Schutz des Konklaves der Schweizergarde übertragen.

Im Dezember des Jahres 1850 war die Päpstliche Palatingarde ins Leben gerufen worden. Die Garde setzte sich aus Freiwilligen zusammen, die in der Stadt Rom geboren sein mussten oder dort ihren ständigen Wohnsitz besaßen. Das 500 Mann starke Korps verstand sich als Bürgermiliz. Papst Leo XIII. sah 1878 in ihm »einen ständigen, waffentragenden Volksentscheid der Ergebenheit und Treue der Römer gegenüber dem Heiligen Stuhl«. Das Korps leistete Ordnungs- und Ehrendienste im Apostolischen Palast, bei Pontifikalämtern und feierlichen päpstlichen Zeremonien. Bei Staatsbesuchen erwies es im Damasushof des Apostolischen Palastes den ausländischen Gästen die militärischen Ehren und trat mit seiner Musikkapelle an. Wenn es erforderlich schien, konnte es zu besonderen Wach- und Schutzdiensten herangezogen werden, so bei der Absicherung eines Konklaves.

Am 14. Juli 1816 war das Korps der »Carabinieri Pontifici« geschaffen worden. Ihm war »die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, die Durchführung der Gesetze und die ständige Überwachung des Staates« anvertraut, wie es im Artikel 2 seines Reglements hieß. An kriegerischen Auseinandersetzungen nahm es als Truppenverband des päpstlichen Heeres teil. Mit einem Dekret vom 12. Juli 1851 erhielten die Carabinieri die Bezeichnung »Gendarmen«. Nach dem Ende des alten Kirchenstaates (20. September 1870) bestand eine Kompanie der Gendarmerie zum Schutz des Vatikans fort. Neben der Verpflichtung, Polizeidienste zu leisten, behielt die Gendarmerie auch im 1929 gegründeten Vatikanstaat ihre alte paramilitärische Aufgabe bei, das dem Papst anvertraute Territorium zu sichern und zu verteidigen. In den Vorzimmern der päpstlichen Gemächer nahmen die Gendarmen Wachposten ein. Zu Besuchen ausländischer Staatsgäste wurde eine Abteilung des Korps abkommandiert, um im Damasushof des Apostolischen Palastes mit der Gardefahne Aufstellung zu nehmen und den Besuchern die militärischen Ehren zu erweisen. Während der Sedisvakanz des Apostolischen Stuhles stand das Korps für die Aufgaben zur Verfügung, die mit dem Schutz des Konklaves zusammenhingen.

1964 hatte Papst Paul VI. gegenüber den Patriziern und dem Adel der Ewigen Stadt hervorgehoben, dass sich der geistliche Dienst des Papstamtes von Tag zu Tag auf neue Verhältnisse einzustellen habe und der Heilige Stuhl daher verpflichtet sei, aus wirklichkeitsnaher Sicht unter den überkommenen Institutionen und Gewohnheiten jene auszuwählen, die von besonders hoher Bedeutung seien. Vier Jahre später wandelte der Papst den Päpstlichen Hof in das »Päpstliche Haus« um. So gab er an, dass sich ein sehr ausgeprägtes Empfinden gebildet habe für »die Beachtung des Praktischen, Funktionsgemäßen und Sinnentsprechenden, wobei man all das hintansetzt, was nur Titel, äußere Aufmachung und Prunk ist«.

In dem Motu Proprio »Pontificalis Domus« (28. März 1968) gab er bekannt, das es ihm angebracht erscheine, das Päpstliche Haus »den Gegebenheiten unserer Zeit anzupassen und auf die wirklichen Verhältnisse abzustimmen«. Unter anderem bestimmte er: »Die Päpstliche Nobelgarde heißt künftig ›Ehrengarde des Papstes‹. Sie soll von nun an ihre Ehrendienste bei öffentlichen nichtreligiösen feierlichen Zeremonien leisten«. Die Charge des »Esente di Servizio« der Nobelgarde, die das militärische Zeremoniell im Apostolischen Palast regelte, wurde abgeschafft. Allen Päpstlichen Garden wurden neue Reglements angekündigt.

In einem Brief vom 14. September 1970 teilte der Papst seinem Staatssekretär Kardinal Jean Villot dann jedoch mit, dass er »nach reiflicher Überlegung und mit großem Bedauern« zu dem Entschluss gekommen sei, die Nobelgarde (nunmehr »Ehrengarde des Papstes«) und die Palatingarde aufzulösen. Die Gendarmerie sei in eine zivile Polizei-Einheit umzuwandeln; einzig die altehrwürdige Schweizergarde dürfe als bewaffnetes Korps des Heiligen Stuhles weiter bestehen bleiben. Die Musikkapelle der Palatingarde wurde in der Folge umgewandelt in die »Banda Musicale della Città del Vaticano« und versieht bis heute ihren Dienst bei Staatsbesuchen und bedeutenden religiösen Anlässen.

In seinem Schreiben begründete Paul VI. seine Entscheidung und bezog sich dabei ausdrücklich auf das II. Vatikanische Konzil, nach dessen Lehre auch die Umgebung des Nachfolgers des heiligen Petrus »den religiösen Charakter seiner Mission, immer inspiriert von einer evangelischen Einfachheit«, wiederzugeben habe. »Unsere in der Vergangenheit hoch verdienten Militärkorps sind daher nicht mehr zeitgemäß für einen Dienst am Heiligen Stuhl, weil die Notwendigkeiten entfallen sind, für die sie damals errichtet wurden«, erklärte sich der Papst. Kardinal Villot informierte am darauffolgenden Tag die Gardekommandanten über den Entscheid des Papstes. Der Heilige Vater vergaß jedoch nicht, auf die außergewöhnlichen Dienste hinzuweisen, die ihm und seinen Vorgängern seitens der Garden erwiesen worden waren.

Die ehemaligen Mitglieder der Nobelgarde fanden sich zu einer Vereinigung zusammen. Sie versprachen die volle Akzeptanz der päpstlichen Entscheidung und bekundeten den Willen, im Band der Treue zum Papst und seinen Nachfolgern zu bleiben. Die Vereinigung hält regelmäßig religiöse Treffen ab und begeht am 20. Januar eines jeden Jahres das Fest ihres Patrons, des heiligen Sebastian. Die ehemaligen Gardisten der Palatingarde gründeten die in der Vatikanstadt ansässige »Associazione SS. Pietro e Paolo«, die christliches Leben, Apostolat und Treue zum Apostolischen Stuhl durch gemeinsame Aktivitäten bezeugen möchte. Die Vereinigung weist ein äußerst aktives Vereinsleben auf (www.pietroepaolo.com).

Die einstigen Gendarmen des Papstes dienten mehr als 30 Jahre im Vatikan als »Vigili« (Wachleute). Am 1. Februar 2002 erhielt die »Vigilanza« (Wachkorps) eine neue Bezeichnung und wurde in »Corpo della Gendarmeria dello Stato della Città del Vaticano« (Gendarmeriekorps des Staates der Vatikanstadt) umbenannt. Als Begründung für die Namensänderung hieß es, dass in der Benennung des Korps dessen »Natur und hoheitliche Aufgaben« deutlich zum Ausdruck kommen müssen. Wenige Jahre später bekam es eine Uniform, die der der alten Päpstlichen Gendarmerie in Ansätzen nachempfunden ist.

Von Ulrich Nersinger