Effizientere Verwaltung und faire Wettbewerbsbedingungen

Neue Regeln für Auftragsvergaben im Vatikan

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11. Juni 2020

Der Vatikan hat ein neues Regelwerk für die Vergabe öffentlicher Aufträge auf den Weg gebracht. Ein entsprechendes Motu proprio des Papstes wurde am Pfingstmontag, 1. Juni, veröffentlicht. Der Erlass, der sich an gängigen modernen Standards orientiert, soll am 1. Juli in Kraft treten. Mit dem aus rund 100 Artikeln bestehenden Gesetzestext wird der Modus von Auftragsvergaben für Kurie, Vatikanstaat und andere Einrichtungen des Heiligen Stuhls vereinheitlicht. Ziel ist die Schaffung von mehr Transparenz, einer effizienteren Verwaltung und fairen Wettbewerbsbedingungen für Dienstleister und Auftragnehmer. Auch sind erweiterte Kontrollmöglichkeiten für die Justizbehörden vorgesehen.

Franziskus begründete die Maßnahmen mit der Möglichkeit »erheblicher Kosteneinsparungen«. Vatikanische Entscheidungsträger müssten bei Auftragsvergaben mit der »Sorgfalt eines Familienvaters« vorgehen, mahnte der Papst. Die neuen Regeln orientierten sich an bewährten internationalen Vorgaben – etwa an der UN-Konvention gegen Korruption. Zudem trügen sie den speziellen Gegebenheiten im Vatikan Rechnung.

Die Reform geschieht einerseits vor dem Hintergrund der aktuellen Corona-Krise, die dem Vatikan Millionenverluste und zusätzliche Sparzwänge beschert hat. Andererseits bemüht sich der Papst bereits seit Jahren, das vatikanische Wirtschafts- und Finanzwesen neu zu strukturieren und effizienter zu gestalten. Im Sommer 2018 etwa hatte Franziskus öffentlich einen Mentalitätswandel bei der Güterverwaltung angemahnt, weil er die notwendige Transparenz vermisse.