· Vatikanstadt ·

Abschlussdokument der Weltbischofssynode ist Teil des ordentlichen Lehramtes

A general view during the First General Congregation of the Synod at the Paul VI Hall at the ...
29. November 2024

Vatikanstadt. Papst Franziskus hat das Abschlussdokument der jüngsten Weltbischofssynode über Synodalität als Teil seines ordentlichen Lehramts bestätigt. In einer begleitenden Note zum Schlussdokument, die am Montag, 25. November, veröffentlicht wurde, schreibt Franziskus: »Das Schlussdokument ist Teil des ordentlichen Lehramtes des Nachfolgers Petri (…) und als solches bitte ich, es anzunehmen.« Unmittelbar nach der Abstimmung der Synodenteilnehmer vor einem Monat hatte Franziskus deren Beschlüsse zur direkten Veröffentlichung freigegeben.

Er schreibt: »Bei der Verabschiedung des Dokuments am 26. Oktober habe ich gesagt, dass es ›nicht streng normativ ist‹ und dass ›seine Anwendung mehrere Vermittlungen erfordern wird‹. Das bedeutet nicht, dass es die Kirchen nicht schon jetzt verpflichtet, Entscheidungen zu treffen, die mit den darin enthaltenen Angaben übereinstimmen.« Die Ortskirchen und kirchlichen Zusammenschlüsse seien nun aufgerufen, in ihren verschiedenen Kontexten die maßgeblichen Hinweise des Dokuments durch die vom Gesetz und vom Dokument selbst vorgesehenen Prozesse der Unterscheidung und Entscheidungsfindung umzusetzen, so der Papst.

Ferner erklärt der Papst, dass der Abschluss der Synode zur Syn-odalität, die sich mit neuen Mitwirkungsmöglichkeiten aller Gläubigen in der katholischen Kirche beschäftigte, nicht das Ende des synodalen Prozesses bedeute. Das Schlussdokument enthalte Hinweise, die bereits jetzt in den Ortskirchen und Zusammenschlüssen der Teilkirchen umgesetzt werden könnten, »wobei die unterschiedlichen Kontexte, das, was bereits getan wurde und was noch zu tun ist, um den der missionarischen synodalen Kirche eigenen Stil zu lernen und immer besser zu entwickeln, zu berücksichtigen sind«.

Papst Franziskus möchte von den Ortskirchen über die Umsetzung der Synodenbeschlüsse informiert werden. Beim turnusgemäßen »Ad-limina«-Besuch in Rom solle ihm jeder Bischof berichten, »welche Entscheidungen in der ihm anvertrauten Ortskirche im Hinblick auf die Vorgaben des Schlussdokuments getroffen worden sind, welche Schwierigkeiten aufgetreten sind und welche Früchte sie getragen haben«. Die Umsetzungsphase soll das vatikanische Synodensekretariat in Zusammenarbeit mit den Behörden der Römischen Kurie begleiten.