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Apostolische Pönitentiarie

Note über Bußsakrament in gegenwärtiger Situation der Pandemie veröffentlicht

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03. April 2020

Vatikanstadt. Wegen der Corona-Pandemie hat der Vatikan den Priestern in allen betroffenen Gebieten die Möglichkeit zur Generalabsolution erteilt. Sie können damit den Gläubigen angesichts der gegenwärtigen schweren Notlage auch ohne Einzelbeichte die Vergebung ihrer Sünden zusprechen.

Die Vergebung der Sünden, die der Priester stellvertretend für Jesus Christus ausspricht, ist nach kirchlicher Lehre normalerweise nur nach einem vorhergehenden mündlichen Sündenbekenntnis in der Einzelbeichte möglich. In kollektiver Todesgefahr lässt das Kirchenrecht jedoch auch andere Möglichkeiten zu. Diese sind nun wegen der Corona-Pandemie gegeben.

In dem am Freitag, 19. März, von der Apostolischen Pönitentiarie veröffentlichten Dekret heißt es, Geistliche sollten diesen Weg vor allem dort eröffnen, wo sich infizierte Menschen inTodesgefahr befänden, etwa in Krankenhäusern. Um möglichst viele zu erreichen, sei auch der Einsatz von Lautsprechern möglich, damit die Betroffenen die Lossprechung von ihren Sünden auch akustisch wahrnehmen könnten.

In den von der Pandemie besonders betroffenen Gebieten könnten die Bischöfe diese Erlaubnis den Priestern erteilen. Die Geistlichen könnten auch von sich aus die Initiative ergreifen, müssten aber baldmöglichst den Bischof darüber informieren. Für die Einzelbeichte erinnert das Dekret daran, dass die mündliche Beichte in physischer Gegenwart von Beichtendem und Priester die einzige ordentliche Form ist.

Daneben wird an die Möglichkeit erinnert, auch ohne Beichte und ohne Generalabsolution mit vollständiger Reue bei Gott die Vergebung für die eigenen Sünden zu erlangen. Diese Vergebung erfolgt nach kirchlicher Lehre aber nur dann, wenn der Sünder sie mit dem festen Vorsatz verbinde, bei nächster Gelegenheit die dazugehörende Beichte nachzuholen.

Das Dekret wurde unterzeichnet von Kardinal Mauro Piacenza, der als Großpönitentiar der Apostolischen Pönitentiarie vorsteht, dem vatikanischen Gerichtshof, der für das Gnaden- und Ablasswesen der Kirche zuständig ist, sowie von dessen Regent, Prälat Krzysztof Nykiel.

Zeitgleich mit der Erlaubnis der Generalabsolution teilte der Kardinal auch mit, dass alle mit dem Coronavirus Infizierten, alle, die den Kranken beistehen sowie alle Gesunden, die eine Anbetung vor einem Tabernakel mit bestimmten Gebetsabsichten verbinden, einen vollständigen Ablass erhalten. Darunter versteht die Kirche einen Erlass aller zeitlichen Sündenstrafen.